Mehrbedarf Alleinerziehende und Berechnung der Höhe

  • Hallöchen,

    Ich hoffe jemand weiß die Antwort auf meine Frage. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern und bekomme aufstockend Bürgergeld.

    Meine Kinder sind 17 und 9 Jahre alt. Ich bekomme aktuell 24% Mehrbedarf auf Grund dessen das ich alleinerziehend bin.

    Bevor mein 1. Kind 16 Jahre alt wurde, bekam ich 36% Mehrbedarf. Nun stelle ich mir die Frage, ob die 24% korrekt sind.

    Ich finde unterschiedliche Antworten darauf.

    Gesetzestext (§ 21 Abs. 3 SGB II)

    > „(3) Alleinerziehende erhalten Mehrbedarf in folgender Höhe des maßgebenden Regelbedarfs:

    • 12 Prozent, wenn sie mit einem Kind, das das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zusammenleben,

    • 24 Prozent, wenn sie mit einem Kind zusammenleben, das das siebte Lebensjahr vollendet hat, oder mit mehreren Kindern, von denen mindestens eines das siebte Lebensjahr vollendet hat,

    • 36 Prozent, wenn sie mit mehreren Kindern zusammenleben, von denen keines das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“

    Würde es bedeuten, das uns 36 zu stehen würden? Denn beide Kinder sind über 7 Jahre.

  • Wo auch immer du das her hast. Der Gesetzestext lautet:


    (3) Bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen

    1. in Höhe von 36 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben, oder

    2. in Höhe von 12 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Regelbedarfs.

    Nr. 1 mit 36% kann überhaupt nicht zutreffen, da das zweite Kind eben nicht unter 16 Jahre alt ist. Es geht daher nur Nr. 2 mit 2 x 12 = 24%.

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