Bürgergeldantrag und Vermieterbescheinigung umgehen - Mietvertrag zu alt

  • Hallo zusammen,

    eine Frage bitte:
    ich bin nun leider in die Situation gekommen, Bürgergeld beantragen zu müssen.
    ich wohne schon ziemlich lange in einer ausreichend kleinen Wohnung.
    Der Vermieter wohnt im gleichen Haus. Wir haben ein gutes Verhältnis.
    Ich hatte unbedingt vermeiden wollen, dass er über meine neue Situation in Kenntnis gesetzt wird.

    Die Stadt verlangt nun, dass sich eine sogenannte "Vermietbescheinigung" besorge und vorläge.
    Wenn ich beim Vermieter nach einer solchen Bescheinigung fragen würde, würde dieser natürlich wissen, in welcher Situation ich mich jetzt befinde.
    Soweit ich informiert bin, benötigt man sonst solche Bescheinigungen nur beim Einzug in eine neue Wohnung.

    Gibt es möglicherweise irgendeine Möglichkeit der Stadt auf anderem Weg die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen?
    Der Mietvertrag wäre dafür zu alt.

    Danke und viele Grüße!

  • Es gibt Mietbescheinigungen für Wohngeld. Vielleicht reicht der Vordruck. Außerdem: der Vermieter merkt doch, ob du zur Arbeit gehst oder den ganzen Tag zuhause bist. Wofür schämst du dich?

  • Hallo Tamar,

    dank für die Antwort!

    Es ist so, dass es sich um ein größeres Haus mit mehreren Eingängen handelt.
    Der Vermieter nutzt meinen Eingang nicht und ist nicht darüber informiert, wann ich die Wohnung verlasse und wann ich sie betrete.

    Die Situation ist mir unangenehm.
    Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter solche Personen nicht in seinem Haus haben möchte und mir ist bekannt, dass Vermieter immer irgendeine Möglichkeit finden jemand loszuwerden. In der aktuellen Wohnungssituation wäre das eine Katastrophe.

    Ich möchte auch nicht, dass der Vermieter möglicherweise davon ausgeht, dass ich die Wohnung nicht mehr weiter mieten möchte, denn solche Bescheinigungen benötigt man scheinbar auch beim Auszug.

    Es gibt Mietbescheinigungen für Wohngeld.
    Das bedeutet aber auch, dass er über meine Situation informiert werden würde, richtig?

    Ich habe mir zwei Vordrucke von sogenannten „Vermieterbescheinigungen“ angesehen. Ich war davon ausgegangen, dass auch Details zur Miete, zu den Nebenkosten, und zu den Heizkosten abgefragt werden, aber das scheint gar nicht der Fall zu sein.

    Folgende Informationen werden scheinbar nur abgefragt:

    - Name und Anschrift des Vermieters,
    - Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum bzw. Datum des Auszugs
    - Anschrift der Wohnung,
    - Namen der meldepflichtigen Person(en).

    Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich alles ist, was abgefragt wird, aber diese Informationen finden sich auch in einer Mieterhöhung die ich vor weniger als einem Jahr erhalten habe.

    Ob ich diese dafür auch einreichen könnte?
    Kann man darüber mit der Stadt reden oder bestehen die immer auf ein unterschriebenes Papier, das mit „Vermieterbescheinigung“ bezeichnet ist?

    Viele Grüße

  • Eine Vermieterbescheinigung über den Einzug, also für das Einwohnermeldeamt, ist was ganz anderes als eine Mietbescheinigung für Wohngeldstelle oder Sozialamt/Jobcenter.

    Eigentlich sollte dir die Stadtverwaltung bzw. das Jobcenter einen Vordruck schicken, wenn es eine Bescheinigung möchte.

    Ansonsten ist es nunmal so, dass man dir schlecht was raten kann, wenn man nicht weiß, warum die Stadtverwaltung (oder das Jobcenter?) diese Bescheinigung möchte, was also fehlt, was aus anderen Nachweisen nicht hervorgeht.

    Dem Vermieter sollte es wichtig sein, dass du regelmäßig deine Miete zahlst, mehr nicht.

  • Hallo Tamar,

    vielen Dank noch mal für deinen hilfreichen Beitrag!

    Eine Vermieterbescheinigung über den Einzug, also für das Einwohnermeldeamt, ist was ganz anderes als eine Mietbescheinigung für Wohngeldstelle oder Sozialamt/Jobcenter.

    Das habe ich nicht gewusst. Ich habe mehrere solcher Bescheinigungen heruntergeladen.
    Alle waren ähnlich gehalten.

    Die Stadtverwaltung schreibt, dass sie eine solche Vermieterbescheinigung benötigt, falls der Mietvertrag schon älter ist als ein Jahr, was bei mir zutrifft.
    Was genau diese Bescheinigung dann enthalten müsste, wird nicht mitgeteilt.

    Ansonsten ist es nunmal so, dass man dir schlecht was raten kann, wenn man nicht weiß, warum die Stadtverwaltung (oder das Jobcenter?) diese Bescheinigung möchte, was also fehlt, was aus anderen Nachweisen nicht hervorgeht.

    Ich gehe davon aus, dass sie die genaue Höhe von Miete und Nebenkosten, sowie Heizkosten erfahren möchte.
    Das alles geht aus meiner wenige Monate alten Mieterhöhung, dem alten Mietvertrag und der Nebenkostenabrechnung aus dem letzten Jahr hervor.

    Dem Vermieter sollte es wichtig sein, dass du regelmäßig deine Miete zahlst, mehr nicht.

    Ja, da stimme ich dir zu, doch ist das oftmals sicher nicht der Fall.

    Viele Grüße

  • Meist fehlen aber im Mietvertrag und Co. Angaben dazu, wie Warmwasserbereitung erfolgt oder wie als das Gebäude ist incl. der Wohnfläche aller Einheiten (das ist zur Feststellung z. B. angemessener Heizkosten notwendig).

  • Hallo,

    ich verstehe.

    Eine zentrale Warmwasserversorgung gibt es nicht.
    Diese wurde im Mietvertrag gestrichen was im Mietvertrag ersichtlich ist.
    Die Warmwasserversorgung wird über Boiler und Durchlauferhitzer zur Verfügung gestellt.
    -> Müsste ich also den Vermieter darum bitten das explizit für jeden mit Warmwasser versorgten Raum, also Küche und Bad, genau aufzulisten?

    Wie die Heizkosten umgelegt werden, also nach Quadratmeter, sowie nach Zählerständen, wird im Mietvertrag mitgeteilt.
    Ebenso finden sich diese Informationen auf jeder Nebenkosten bzw. Heizkostenabrechnung.

    Die zukünftige Höhe der Nebenkosten inklusive Heizkosten findet sich in der Mieterhöhung und die aktuellen Kosten in der Nebenkosten bzw. Heizkostenabrechnung.

    Somit müsste ich also nur wegen der schriftlichen Information, wie das Warmwasser bereitet wird, den Vermieter fragen, richtig?

    Viele Grüße

  • Die Warmwasserversorgung wird über Boiler und Durchlauferhitzer zur Verfügung gestellt.

    Und dafür gibt es einen Mehrbedarf, wenn das dem JC nachgewiesen wird. Dazu dient halt diese Mietbescheinigung.


    Wie die Heizkosten umgelegt werden, also nach Quadratmeter, sowie nach Zählerständen, wird im Mietvertrag mitgeteilt.


    Darum geht es nicht. Es geht um die Berechnung der Angemessenheit der Heizkosten. Die richtet sich lt. Bundessozialgericht nach dem (bundesweiten) Heizspiegel und ist gestaffelt nach Immobiliengröße, Baujahr etc.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!