Bürgergeldbezug - Umzug und Angemessenheit Kosten der Unterkunft

  • Hallo, ich habe da ein paar fragen / sorgen. ein Guter freund wohn in einer kleinen 1 Zimmer Wohnung. Seine Mutter ist vor kurzen verstorben was ihm natürlich sehr mit nimmt. Sie hinterlässt einen kleinen Hund . Mein Freund leidet sehr und das Wohnumfeld von seiner derzeitigen Wohnung hat sich auch verschlimmert. ich möchte ihm gerne helfen wieder Mut zufassen und denke das ein Umzug sinnvoll wäre. zu mal in der Wohnung die Hunde Haltung untersagt ist.

    Es wäre echt nett wenn ihr mir das Tipps geben könntet wie man die Argumentation gestallten kann und der gleichen. mir ist klar das ihm nur max.50qm zu stehen und die miete angemessen seinen muss. und da ist das erste Problem. ich finde nirgendswo angaben für meinen Landkreis wo die angemessene summe angegeben ist. aber mein gesunder Menschen verstand sagt mir auch das man sich ja keine Wohnung mit zb 50 qm für 1200€ warm aussuchen darf. . wäre echt super wenn ich Hilfe bekommen könnte von euch vielen dank .

    Flauschy

  • Wenn es keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt - und bisher lese ich keinen -, gibt es vom Jobcenter nach Umzug sowieso nur die bisherigen Kosten für die Unterkunft.

  • Für das jC ist das aber kein Grund. Evtl. eine Wohnung im Bereich eines anderen JC suchen. Aber auch da muss die Miete angemessen sein. Umzugskosten würde er aber auch dann nicht bekommen, weil der Umzug nicht notwendig ist. Tiere interessiert das JC im Übrigen auch nicht.

  • das Tier Haltung dem Amt egal ist ist mir bewusst. Atteste gibt es so weit ich weiß noch nicht. Deswegen überlege ich ja welche anderen Argumente man bringen könnte. aktuell hätte er eine passende Wohnung in Aussicht. ein eine potenzielle Arbeit wäre da auch in der nähe. und so wie ich weiß ist das Mieter- Vermieter Verhältnis auch gestört.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!