Rückwirkende Änderung der Zahlungen?

  • Hallo,


    ich habe das Bürgergeld auslaufen lassen und erhalte es seit 2 Monaten nicht mehr.

    Nun ist mir aufgefallen, dass ich an meinen Energieversorger über Monate hinweg mehr Geld gezahlt habe, als ich im Weiterbewilligungsantrag angegeben habe.

    Frage daher: Kann ich trotz dem beendeten Bürgergeldbezug diese Kosten für den Vergangenen Bezugszeitraum noch einreichen, sodass mir das noch nachüberwiesen wird?

    Falls es möglich ist: Wie lange geht sowas? (klar: wenn abschl. EKS eingereicht wurden gehts auf jeden Fall nicht).


    Viele Grüße!
    Heiky

  • Grundsätzlich kann man durchaus einen sogenannten Überprüfungsantrag stellen. Rechtsgrundlage ist § 44 SGB X.

    Allerdings gilt da auch folgendes:

    Zitat

    Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.


    Und letzteres (unrichtige bzw. unvollständige Angaben) könnte hier ja durchaus vorliegen.

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