Aufenthalt vor Mietvertragunterzeichnung

  • Guten Abend zusammen.

    Habe eine Mitteilung vom Jobcenter bekommen wo die wissen möchten bei welcher Person ich mich aufgehalten habe bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe und Bürgergeld zur Aufstockung von ALG1 beantragt habe.

    Ich habe seid 1.3.24 eine eigenen Mietvertrag unterschrieben an der gleichen Adresse wo ich schon gemeldet war seid 1.5.23.

    Nun haben sich halt die Ebensumstände etwas geändert und habe mir somit eine eigene Wohnung angemietet. Vor Unterzeichnung habe ich keine Gelder vom Bürgerbüro beantragt und in Anspruch genommen. Bin mit meinen Gehalt ausgekommen und als dies weg gefallen ist auch mit ALG1. Habe bei jemand bekannten gewohnt in der Zeit und mehr nicht. Dieser war auch nicht abhängig von irgend welchen Ämtern.

    So nun ist die Frage darf das Jobcenter verlangen das ich Auskunft geben muss bei welcher Person ich mich vor den 1.3.24 aufgehalten habe?

  • Sehe dafür erstmal keine Rechtsgrundlage. Wahrscheinlich vermutet man, dass du in Wirklichkeit weiter dort wohnst, wo du bisher gewohnt hast und die neue Wohnung mit der gleichen Anschrift nur eine Scheinwohnung ist.

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