Gutschriften auf meinem Konto erklären - Verdacht auf Nicht-Bedürftigkeit in Zeitraum der Antragsstellung auf SGB II

  • Hallo liebe Leute,

    letztes Jahr hatte ich für 2 Monate Antrag auf SGB  II gestellt, da ich Anfang diesen Jahres einen neuen Job gefunden habe. Für diesen Zeitraum wurde mir vorläufig Geld bewilligt.

    Soweit so gut. Jetzt möchte der Sachbearbeiter meiner Mutter und auch jetzt von mir wissen, woher bestimmte Gutschriften auf meinem Bankkonto kommen. Ich habe dem Sachbearbeiter erklärt, dass es sich bei den Gutschriften um Einzahlungen von meiner Mutter handelt, die zuvor vom Bankkonto abgebucht (heruntergenommen) wurden, um ihren Anteil an Miete, Nebenkosten und anderen Verbindlichkeiten (z.B. Online-Bestellungen) zu bezahlen.

    Es handelt sich um einen Gesamtbetrag in Höhe von 1370 €.

    Jetzt habe ich nochmals ein Schreiben bekommen, in dem es sich um die selbe Angelegenheit geht. Im Schreiben steht folgendes geschrieben:

    "Das weitere Einkommen in Höhe von 1370 € konnte nicht zweckentsprechenden Zahlungen Ihrer Mutter zugeordnet werden. Die Zahlungen übersteigen den monatlichen Bedarf Ihrer Mutter. Insofern wäre dieses Einkommen bedarfmindernd zu berücksichtigen und die gesamten Leistungen des Monat Dezember 2023 zurückzufordern."

    Ich denke mir, hat er sie noch alle? Wir reden hier nicht über Hunderttausende von Euro.

    Die Beträge sind 1) entsprechend der Abbuchungen vom Konto meiner Mutter einsehbar 2) über ein Bankkonto müssen nun mal die Mietzahlungen etc. getätigt und das ist nun mal mein Konto 3) und auch kennt sich meine Mutter nicht mit Online-Bestellzahlungen aus, so dass ich das für sie erledige. Btw. meine Mutter ist auch pflegebedürftig, sie kann ohnehin vieles nicht ohne meine Hilfe . Und 4) mal zahle ich Mietzahlungen vollständig voraus und hole mir dann den Anteil von meiner Mutter zu einem späteren Zeitpunkt zurück, das sollte doch auch kein Problem sein, oder?

    Eure Meinungen würden mich interessieren und wie ich am besten auf das Schreiben antworte.

    Liebe Grüße

  • Das ist mir zu verwirrend. Deine Mutter lebt von was? Auch Sozialleistungen? Rente? Krankengeld?

    Wie hoch ist die halbe Miete, die dir deine Mutter schuldet? Hast du Zugriff auf das Konto der Mutter? 1370 Euro erscheinen mir sehr hoch für die Hälfte der Miete und ein bisschen Online-Käufe.

    Fakt ist, dass du die Beweislast für deine Hilfebedürftigkeit hast und daher nachweisen musst, dass es sich bei dem Geld von deiner Mutter nicht um eine Schenkung und damit Einkommen handelt. Insofern hat der SB "sie auch noch alle", denn das zu kontrollieren ist seine Pflicht.

  • Meine Mutter bezieht Krankengeld + Aufstockung Krankengeld. Das Geld ist also nicht irgendwo hergezaubert, es geht alles mit rechten Dingen zu.

    Ja, ich habe Zugriff auf das Konto meiner Mutter. Aufgrund ihrer Krankheit ist es hin und wieder notwendig, dass ich Zahlungen für sie über ihre Bank abwickle. Und auch in diesem Fall habe ich in Absprache mit ihr den Mietbetrag von ihrem Bankkonto abgehoben und auf mein Bankkonto überwiesen, um die Miete zu bezahlen.

    Ich habe dem JB keine Aufstellung gemacht, sondern nur darauf hingewiesen, dass aufgrund der bereits eingereichten Unterlagen über Miete und Nebenkosten die Beträge leicht zuzuordnen sind. Ich bin davon ausgegangen, dass man aus Sicht der JB 1 und 1 zusammenzählen kann. Miete + Nebenkosten ergeben für einen Monat zusammen ca. 1200 €. Wenn wir jetzt von einem Betrag von 1370 € sprechen, dann ist das auf jeden Fall 1 Monatsmiete. Wie bereits erwähnt, zahle ich einmal eine Monatsmiete (einschließlich des Anteils meiner Mutter) und im Gegenzug zahlt meine Mutter einmal eine Monatsmiete (einschließlich meines Anteils). Unterm Strich ist es für uns ein Nullsummenspiel. Die restlichen 170 € sind dann Schulden, die meine Mutter mir gegenüber hat, weil sie etwas im Internet bestellt hat.

  • Dann erkläre und vor allen Dingen weise es doch so nach. Dass du alle 2 Monate die volle Miete selbst bezahlst und alle 2 Monate die volle Miete von deiner Mutter forderst, kann man doch anhand Kontoauszügen nachweisen.

    Und dass die restlichen 170 Euro für Einkäufe der Mutter waren, dafür gibt es doch sicherlich auch Rechnungen.

    Deine unterschwelligen Beleidigungen a la "1+1 zusammenzählen und "hat der sie noch alle" solltest du tunlichst unterlassen.

    Wenn jemand von Bürgergeld lebt und den Regelsatz + halbe Miete bekommt, dann ist das von euch gelebte Modell eben nicht nachvollziehbar. Wenn die Mutter 1000 Euro Bedarf hat und 700 Euro Krankengeld + 300 Euro Bürgergeld im Monat bekommt, damit der Bedarf gedeckt ist, dann stellt sich nunmal die Frage, wie sie dir 1370 Euro überweisen und dann auch noch den ganzen Monat leben konnte, wenn sie dir schon 370 Euro mehr Geld überwiesen hat, als sie überhaupt als Monatseinkommen hat.

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