Vorgehen bei Umzug in ein Anderes Bundesland

  • Liebe Community,

    Ich versuche alles genau zu schildern wie möglich auch wenn manche dinge belanglos sind.

    Folgende Situation, Ich habe mich von meiner Ex-Freundin getrennt und Hatte keine Arbeit da ich " Hausmann " war, womit beide Parteien einverstanden waren, nun ist es so das wir uns Getrennt haben und ich einen Antrag auf BG gestellt habe der mir auch Genehmigt wurde, momentan Wohne ich kurzzeitig bei einem Freund, und würde gerne in ein anderes Bundesland ziehen d.h Neue Stadt, Neue Wohnung, Neue Leute, Neuer Job.

    Ich habe schon eine Neue Wohnung in Aussicht die auch von Dort zuständigen JobCenter als angemessen Bestätigt wurde und aktuell warte ich noch auf die Zusage der Hausverwaltung.

    Meine Frage wäre nun wie muss ich vorgehen damit ich nicht ohne alles da stehe, welche Vorkehrungen muss ich Treffen damit alles Reibungslos hinhaut?

    Liebe Grüße

  • Wohnung anmieten, ggf. vorab den Bürgergeldantrag ans neue JC senden, umziehen, auf dem Einwohnermeldeamt ummelden und neue Meldebescheinigung beim neuen JC einreichen, damit die Leistungen berechnet/ausgezahlt werden können.

  • Mir wurde die Wohnung nun zugesagt und am 25.03 wäre die Wohnungsübergabe, nun habe ich Angst das ich diesen Monat und Nächsten Monat ohne Leistung und Geld da stehe, da ich wohl die erste Miete und die Genossenschaft/Kaution selbst übernehmen muss, was so zu sagen all mein erspartes ist, da ich ja noch keinen Leistungsbezug in der neuen Stadt habe.

    Soll ich den neuen Bürgergeld Antrag, zum 01.04 auf die neue Adresse ausschreiben?
    Erstausstattung benötige ich ebenfalls da ich keine Möbel oder Elektrogeräte besitze und so zu sagen meine Erste eigene Wohnung Beziehe.

    Das Problem ist das die neue Wohnung ca.500km weit weg ist, und " Mal eben hinfahren " Nicht so einfach ist.

    Mir bereitet nur Sorge das ich dort ankomme und nicht mehr weiterweiß weil Miete,Kaution,Strom,Internet, für das alles reicht mein erspartes vorne und hinten nicht.

  • Mir wurde die Wohnung nun zugesagt

    Das muss ja vom neuen Jobcenter erfolgt sein. Warum hast du in dem Zusammenhang dann nicht gleich Anträge auf Bürgergeld, Kaution, Erstausstattung etc. gestellt, wenn du eh einmal mit dem neuen JC im Kontakt bist?


    Soll ich den neuen Bürgergeld Antrag, zum 01.04 auf die neue Adresse ausschreiben?

    Wenn du Miete ab Einzug zahlen musst, dass schon ab Einzugsdatum.

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