Wohnen bei Eltern, Kostenübernahme ohne Mietvertrag

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin über 25J. alt und wohne im Haus meiner Eltern und beziehe Bürgergeld. Es besteht kein Mietvertrag. Bislang hat das Arbeitsamt anteilig Kosten für die Unetrkunft übernommen (Erbpacht, Schuldzinsen, Grundbesitzabgaben, Abfallgebühr, Biotonne, Straßenreinigung und Winterdienst, Gebäudeversicherung, Wasser und Abwasser, Schornsteinfegergebühren). Heizkosten werden extra berechnet. Strom wird nicht vergolten. Die übernommenen Kosten berechenen sich aus den anfallenden Kosten geteilt durch die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft (meine Eltern und mich). Mein Anteil ist also ein Drittel der anfallenden Summe.

    Mein neuer Sachbearbeiter möchte dies nun aber ändern und verlangt, dass ein Mietvertrag aufgesetzt wird, obwohl die o.a. Regelung ehedem vom Abeitsamt selbst vorgeschlagen wurde (leider nicht schriftlich). Ein Mietvertrag wäre jedoch nachteilig, da meine Eltern berentet sind und dann die Einkommensteuerfreiheitsgrenze überschreiten würden und somit Steuern zahlen müssten.

    Meiner Ansicht nach sind meine Eltern keine Vermieter, da sie nie Mietkosten/Einnahmen erhalten haben. Der/die Empfangsberechtige/n waren die entsprechenden Ämter, Stadtwerke etc. Nun sollen meine Eltern quasi als Empfangsberechtigte gelten, obwohl sie keine der finanziellen Leistungen für sich in Anspruch nehmen.

    Kann das Amt da überhaupt einen Mietvertrag verlangen? (Das wäre ja für 0E + Nebenkosten)

    Gibt es einen Paragraphen, der belegt, dass das Amt die o.a. Kosten auch ohne Mietvertrag übernehmen muss?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

    N.W.

  • Kann das Amt da überhaupt einen Mietvertrag verlangen?

    Nein. Definitiv nicht. Das sogenannte Kopfteilsprinzip, das bei dir angewendet wird, ist sogar der Normalfall bei einer Haushaltsgemeinschaft unter Verwandten und Mietverträge werden vielfach als Scheinverträge zurückgewiesen.

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