Kosten der Unterkunft - Zweitwohnsitz bei Mutter - Bürgergeld Empfänger

  • Hallo zusammen,

    ich hätte da eine leicht komplexe Situation.

    Ich bin momentan in der Trennungsphase mit meiner Freundin (beide berufstätig) und würde zu meiner Mutter (+neuen Ehemann, beide Bürgergeld Empfänger) als Hauptwohnsitz hinziehen. Meinen Zweitwohnsitz würde ich gerne in Arbeitsnähe anmelden.

    Mein Arbeitgeber ist über 200km entfernt, sodass ich 2 mal die Woche mit Auto oder Bahn dahin pendle und das gerne mit einer Zweitwohnung in der Nähe leichter machen möchte. Den Lebensmittelpunkt würde ich weiterhin in meine jetzigen Region, wo ich gerade lebe, beibehalten, und dort die 1 Zimmer Wohnung (Kochplatte, Badezimmer, Schlafzimmer inbegriffen) abgetrennt zu meiner Mutter beziehen.

    Gibt es etwas was ich beachten muss, um meiner Mutter (+Ehemann) keine Probleme wegen der Bürgergeld zu machen? Sprich keine Abzüge oder ähnliches zu verursachen.

    Danke im vorraus,

    VG

    Artemis

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Das heißt, dass das JC die Miete und Nebenkosten neue berechnen muss und ich Anteilig mich beteiligen muss? Oder kann ich einfach pauschal einen Beitrag meiner Mutter dazu geben?

  • Es ist schlecht, das zu beantworten, wenn man die aktuellen Wohn- und Eigentumsverhältnisse der Eltern und was das Jobcenter für die Eltern an Wohnkosten berücksichtigt, nicht kennt. Du schreibst "die 1 Zimmer-Wohnung", als wenn es dort Wohnraum gäbe, der jetzt leer steht. Leben deine Eltern im Eigentum und es gibt dort eine Einliegerwohnung? Oder zur Miete und es gibt dort trotzdem eine Einliegerwohnung? Oder wie muss man sich das mit der "1-Zimmer-Wohnung" vorstellen? Bekommen deine Eltern überhaupt die vollen Wohn/Mietkosten oder hat das JC wegen Unangemessenheit schon etwas gekürzt?

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