Wohngemeinschaft - Mitbewohner zieht aus - kein Nachmieter und Kosten der Unterkunft

  • Liebes Forum,

    mein Mitbewohner zieht zum 01.03.2024 aus der Wohngemeinschaft aus. Da ich im Moment sehr eingebunden bin, schaffe ich es nicht rechtzeitig einen Nachmieter zu finden. Die Wohnung, ich werde schnell jemanden finden. Aber ich möchte gerne das Zimmer streichen. Außerdem sind gerade arbeiten im Bad, bezahlt durch die Hausverwaltung. Hier geht es gerade drunter und drüber... Wir sind beide Hauptmieter. Die Kündigung der Wohnung ist fristgerecht (einen Monat, laut Vertrag).

    Wir haben uns die Kosten durch zwei geteilt.

    Kaltmiete ist: 380,22 € (bisher durch zwei Personen).

    Warmmiete ist: 714,22 € (+ Strom, Gas, GEZ, Hausratsversicherung)

    gesamt = 944,24 € (bisher durch zwei Personen, also 472,12 € anteilig.)

    Werden die zukünftigen Kosten, bis ich einen Nachmieter (Untermiete) gefunden habe vom Jobcenter/Bürgergeld bezahlt? Worauf sollte ich achten, bspw. Fristen und Ähnliches? Sollte ich relevante Informationen vergessen habe, trage ich diese gleich nach.

    Liebe Grüße und danke für eure Hilfe im Voraus.

    Harry

  • Beziehst du denn bereits Bürgergeld? Ich verstehe die Ausführungen zu Warmmiete und "gesamt" nicht. Die Warmmiete sind Miete + kalte Betriebskosten + Heizkosten. Da kann man eigentlich nicht mehr ("gesamt") haben.

  • Hallo Tamar,

    ich beziehe bereits Bürgergeld.

    Nettokaltmiete ist 380,22 €+ Betriebs und Heizkosten 334,00 € = 714,22 €

    dazu kommt:

    174,00 € Strom (bereits mit 8 % im Regelsatz enthalten)

    21,00 € Gas

    18,36 € GEZ (von der ich eigentlich befreit bin, aber aus Kulanz habe ich mich bisher zu 50% beteiligt)

    16,66 € Hausratsversicherung (, die soweit ich weiß auch einfach von mir/uns bezahlt wird)

    (+ Internetvertrag, der ja auch nicht separat beim Bürgergeld angerechnet wird, soweit ich weiß.)

    Die Aufschlüsselung der Warmmiete ist somit nicht deckungsgleich mit der Kostenberechnung des Jobcenters. Aber 472,12 € ist der Betrag, der monatlich für sämtliche Kosten für die Wohnung abgebucht werden. Der separate Gas-Betrag sind die Kosten des Ofens, der nicht in den Betriebskosten des Vermieters enthalten ist.

    Den GEZ- Betrag könnte ich, da ich jetzt alleine in der Wohnung bin, warscheinlich auch streichen.

    Der für das Bürgergeld "Gesamt"-relevante Betrag wäre somit wahrscheinlich die 714,22 € + 21,00 € Gas = 735,22 €

    Wie auch immer die Kosten im Detail dann anfallen, ist die primäre Frage aber, wie es sich jetzt mit der Kostenübernahme durch das Jobcenter verhält: Übernimmt das Jobcenter die anfallenden 50 % mehr von Miete + kalte Betriebskosten + Heizkosten?

    Liebe Grüße

    Harry

  • Der für das Bürgergeld "Gesamt"-relevante Betrag wäre somit wahrscheinlich die 714,22 € + 21,00 € Gas = 735,22 €

    Ist der Ofen denn notwendig oder eigentlich mehr ein Dekoelement, wie viele Kamine heutzutage?

    Ansonsten sollte für eine Übergangszeit die volle Miete berücksichtigt werden, wenn es nicht bereits irgendwann mal eine Kostensenkungsaufforderung gab oder bereits bei Einzug die Berücksichtigung ausgeschlossen wurde.

    Mit 174 Euro Strom wirst du trotzdem gut zu knabbern haben.

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