Muss Vermieter dem Jobcenter bei Inklusivmiete Auskunft geben?

  • Hallo,

    Ich wohne in einer Einliegerwohnung mit Inklusivmiete und Ausschluss der Heizkostenverordnung. Ich bezahle alles zusammen 550€. Die Vermieter wohnen im Haus und ich in der Einliegerwohnung.

    Wenn ich nun Bürgergeld beantrage, muss der Vermieter dem Jobcenter dann Auskunft über die Zusammensetzung der Miete geben? Also was ist quasi Kaltmiete und was Warmmiete?

    Lg

  • Nein, eigentlich nicht. Es ist je eben eine "All-in" Miete. Allerdings kann es passieren, dass das JC das abfragt, um zu prüfen, ob ggf. ein Scheinmietvertrag vorliegt, wenn z. B. der Vermieter und du in einem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen, da hier nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein höherer Prüfaufwand betrieben werden soll.

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