Bürgergeld nach abgeschlossenem Studium

  • Moin Leute,

    Ich stecke so halb in der Klemme. Ich habe im November mein Studium beendet. Mir wurde anschließend angeboten, dass ich mein Exmatrikulationsdatum selber wählen darf. Wegen meines Semester Tickets habe ich dann das Ende des Semesters gewählt (29.02.). Trotzdem habe ich im Dezember einen Antrag auf Bürgergeld beantragt zum überbrücken bis ich einen Job oder eine Bestätigung zum Master hätte. Aufgrund postalischer Probleme wurde mir die Antwort mit Rückfragen und Aufforderungen zum senden von Unterlagen erst Mitte/Ende Januar zugestellt. Nun wurde mein Antrag jetzt endlich angenommen, dieser ist aber erst ab Ende Februar gültig mit der Begründung dass ich bis zu diesem Zeitpunkt Bafög als vorrangige Leistung hätte beantragen können. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ich nicht aufgefordert eine Ablehnung vorzulegen bzw. es wurde mir nur verbal vorgeschlagen, ich habe aber schon 13 Semester studiert und dementsprechend auch keinen Anspruch mehr darauf. Bin ich jetzt in der Lage dies anzufechten? Ich kann Bafög nicht rückwirkend beantragen und daher ist es auch schwierig nachträglich eine Ablehnung zu bekommen, Wenn mir das jemand im Dezember gesagt hätte wäre ich vielleicht noch in der Lage gewesen und so fühle ich mich nicht "fair" behandelt, da ich nicht die nötigen Informationen bekommen habe.

  • Wer ein bafögfähiges Studium betreibt ("fähig" bedeutet hier, dass der Studiengang gefördert werden kann, es geht nicht um die Person des Studenten), besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.

  • Danke erstmal für die Antwort! Ich habe mal weiter recherchiert und offiziell scheine ich einen Anspruch auf Bafög nur bis zur Bekanntgabe meiner Endnote zu haben (was Ende November war), daher würde ich auf der Basis die Ablehnung anfechten. Ist das realistisch?

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