Nachträgliche Änderung des Leistungsbezugs - wie kommt das zustande?

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    Ich habe vllt. eine etwas komische Frage an die unter uns, die mehr Erfahrungen mit dem ALG 1 haben als ich.

    Ich habe letzten Monat (zum 02.01.24) eine neue Arbeitsstelle angetreten und nun trotzdem eine Zahlung, sowie einen neuen Bewilligungsbescheid erhalten. Im Bescheid heißt es mein Leistungsbezug für den Zeitraum Juni bis Dezember hätte sich geändert bzw. in meinem Fall erhöht. Aber wie kann das sein? Das ALG wurde doch anfangs berechnet, dann ein paar Monate ausgezahlt und dann nach der Abmeldung ordnungsgemäß zum 02.01.24 wieder eingestellt.

    Bei der Agentur für Arbeit konnte ich bisher nur die Warteschleife erreichen und im Internet konnte ich leider garnichts dazu finden…zumal sich sicher niemand über nachträgliche Zahlungen beschwert, aber ich würde einfach gerne wissen, was es mit dieser nachträglichen Korrektur der Zahlbeträge vom letzten Jahr auf sich hat. Vielleicht gab es hier schonmal einen ähnlichen Fall.

    Lieben Dank für Antworten! :)

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