Schwankendes Einkommen - Rückforderung Bürgergeld - Abmeldung Auslandsaufenthalt

  • Hallo zusammen,

    ich habe schwankendes Einkommen. Für den Dezember ergibt sich dadurch die Rückzahlung des kompletten Bürgergeld-Betrages. Ich habe jetzt das Schreiben bekommen, ob ich die Aufrechnung möchte oder den Betrag in einer Summe bezahle.

    Ich würde die Aufrechnung wählen. Geplant ist allerdings in Kürze eine Abmeldung vom Bezug, aufgrund Auslandsaufenthalt. Muss ich die Summe dann bei Abmeldung sofort zurückzahlen oder verteilt sich das über die 3 Jahre (Aufrechnungszeitraum laut SGB), wenn ich mich ggf. wieder anmelde?

    Viele Grüße,

    Benutzer27

  • Muss ich die Summe dann bei Abmeldung sofort zurückzahlen

    Ja, der Restbetrag wird dann umgehend in einer Summe gefordert, ggf. kannst du dann aber mit der zur Eintreibung der Forderung beauftragten Stelle Ratenzahlung vereinbaren.

    Die 3 Jahre haben damit gar nichts zu tun. Die bedeuten etwas ganz anderes.

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