Temporäre Bedarfsgemeinchaft mit Kind - Echtes Wechselmodell geplant

  • Hallo,

    Ich hab da ein paar Fragen zur temporären BG

    Derzeit lebt mein Kind bei der Mutter, sie bekommt dass volle Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.

    Jetzt wollten wir auf dass Wechselmodell wechseln. Sprich Kind 15 Tage bei mir und 15 Tage bei ihr.

    Ich weiß dass ich dann einen Antrag auf temporäre BG stellen kann beim Amt und für die 15 Tage mehr KDU und Regelsatz sowie Mehrbedarf bekommen könnte.

    Aber wie verhält sich dass mit dem Kindergeld. Dieses fließt ja derzeit der Mutter zu. So soll es auch weiterhin bleiben, da sie damit die Kita kosten usw. Bezahlt.

    Ich habe jetzt verschiedene Aussagen bekommen.

    Von läuft so weiter da Kind weiterhin dort als Hauptwohnsitz und Hauptaufenthalt gemeldet ist, bis hin zu es wird aufgeteilt und dann zur Hälfte bei mir angerechnet.

    Ebenso die Frage wie dass mit dem Unterhalt läuft.

    Ich habe gelesen dass der Unterhaltsvorschuss beim Wechselmodell wegfällt.

    Aber habe auch gehört oder gelesen dass die Mutter meine Kindes, die nicht zu meinem Haushalt gehört, aber Arbeiten geht und gut verdient (um die 4000 brutto) mir dann ein Unterhalt zahlen müsste ?

    Ist dass richtig ? Und muss ich ihr dann in den 15 Tagen wo dass Kind bei ihr ist auch Unterhalt zahlen ?

    Bin etwas verwirrt von den widersprüchlichen Aussagen.

    Im Endeffekt möchte ich nur mein Kind versorgen können, wenn es bei mir ist mit Hilfe von der temporären BG und Mehrbedarf ( am besten ohne Unterhalt von der Mutter zu bekommen und dass das Kindergeld bei ihr bleibt wegen den Kita kosten)

    Ich hoffe hier kann jemand helfen

    Grüße

  • Von läuft so weiter da Kind weiterhin dort als Hauptwohnsitz und Hauptaufenthalt gemeldet ist, bis hin zu es wird aufgeteilt und dann zur Hälfte bei mir angerechnet.

    Kindergeld kann nur ein Elternteil erhalten. Ihr müsst euch da einig werden, ansonsten muss das Familiengericht entscheiden. Wenn ihr die Mutter bestimmt und sie dir nichts davon abgibt, kann auch nichts vom Jobcenter angerechnet werden.


    Aber habe auch gehört oder gelesen dass die Mutter meine Kindes, die nicht zu meinem Haushalt gehört, aber Arbeiten geht und gut verdient (um die 4000 brutto) mir dann ein Unterhalt zahlen müsste ?


    Völlig korrekt.


    Und muss ich ihr dann in den 15 Tagen wo dass Kind bei ihr ist auch Unterhalt zahlen ?


    Theoretisch ja, praktisch nein, da du nicht leistungsfähig bist.

    Im Endeffekt möchte ich nur mein Kind versorgen können, wenn es bei mir ist

    Genau genommen versorgt es der Steuerzahler, wenn du selbst kein Einkommen hast. Dessen ungeachtet, dass ich persönlich von so einem Hin- und Hergereiße des Kindes nichts halte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!