Rückzahlung geliehenes Geld

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage: Ich hatte Bürgergeld beantragt und in dem Monat aber für meine Eltern, aufgrund deren finanzieller Not, Geld am Bankautomaten (500€) abgehoben. Dieses haben die mir blöderweise jetzt per Überweisung zurückgezahlt im selben Monat. Das Amt sieht dieses Geld jetzt als Einkommen an, was ja eigentlich gar nicht stimmt. Es gehörte vorher zum Vermögen und war jetzt eine Rückzahlung von Schulden.

    Darf das Amt dennoch dieses Geld als normales Einkommen werten und mir das Bürgergeld senken?

    Danke und beste Grüße

    Benji

  • Welcher Monat? Weihnachtszeit? Welcher Verwendungszweck steht auf dem Kontoauszug? Die 500 Euro Barabhebung sind auf dem Kontoauszug erkennbar? Die finanzielle Notlage deiner Eltern wäre auf ihrem Kontoauszug ersichtlich, Beispiel: du hebst am 2.12. 500 Euro ab, deine Eltern haben am 2.12. ihr Konto mit 350 Euro überzogen und keinen Dispo. Es ist ersichtlich, dass die Eltern dann (durch Lohn, Rente, Wohngeld) später, sagen wir mal am 15.12. wieder liquide wurden? Ihr wohnt im selben Ort? Warum haben sie es, dann nicht in bar zurück gegeben, wie sie es bekommen haben?

  • Hi Tamar,

    glaube das Amt hat die Zahlung nicht verstanden bzw. Ahnt nicht, dass es eine Rückzahlung von Schulden ist. Verwendungszweck war „Danke“, abgehoben wurde das Geld 3 Wochen vorher am Bankautomat.

    Meine Eltern haben es einfach verpeilt und nicht nachgedacht, als sie es fix überwiesen hatten.

    Gelten solche Rückzahlung von Schulden als Einnahmen? Das Amt könnte die finanzielle Notlage meiner Eltern deren Kontoauszug entnehmen, wenn wir diesen Ihnen vorlegen das ist korrekt.


    Monat war September für die Abhebung und Oktober für die Rückzahlung und wir wohnen im selben Ort ja. Liquide waren sie erst im Oktober wieder

  • Wenn du das alles so nachweisen kannst, dann ist das doch gut. Leg noch ein Schreiben bei, wo ihr vereinbart habt, dass du 500 Euro leihst und man es dir zurück zahlt, wenn die nächste Rente, das nächste Wohngeld, was auch immer, eingegangen ist.

    Wenn du noch in der Widerspruchsfrist bist, dann im Rahmen eines Widerspruchs, ansonsten mit Überprüfungsantrag.

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