Umzug ohne Einverständnis vom JC und die Folgen

  • Hallo,

    Ich musste vor zwei Jahren aus meiner Wohnung raus, weil ein Mietrückstand vorhanden war. Durch einige Missverständnisse, war ich dann relativ schnell gezwungen auszuziehen.
    Dass ich eine Kündigung bekommen habe, war dementsprechend meine Schuld, sehe ich alles durchaus ein.
    Habe dann einen neuen Mietvertrag unterschrieben und natürlich vom Jobcenter gesagt bekommen, dass sie nur die Miete in vorheriger Höhe übernehmen.
    Soweit so gut.

    Damals sagte mir ein Mitarbeiter des Jobcenters, dass man nach 2 Jahren versuchen könnte, das Ganze in die Prüfung zu geben, damit neu entschieden wird.
    Gibt es eine generelle Spanne, die man abwarten muss?
    Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass irgendwann diese "Sperre" aufgehoben und die volle Miete gezahlt wird?
    Oder ist das jetzt quasi für den Rest meiner Zeit im Bürgergeld so (was durchaus noch ein Paar Jahre mehr werden könnten), dass ich mit dieser "Sperre" leben muss?

    Irgendwie finde ich dazu herzlich wenig im Netz und hoffe daher hier auf klärende Antworten.

    Vielen Dank.

  • Gibt es eine generelle Spanne, die man abwarten muss?

    Sowas gibt es nicht, die Aussage ist falsch. Die Rechtsnorm, dass nach einem nicht erforderlichen Umzug nur die bisherigen Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden, ist ohne zeitliche Begrenzung.

  • Das heißt also, dass das jetzt für die Dauer dessen, wie ich das Bürgergeld noch benötige, nur die Miete bekomme, die zuletzt meine alte Wohnung gekostet hat?!
    Kann man da gar nichts tun?

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