Sanktionen im SGB II - Bundesverfassungsgericht - Kürzung bis 30 Prozent - Hat es nicht

    • Offizieller Beitrag

    Sanktionen im SGB II: Es dürfen doch nur maximal 30 Prozent

    gekürzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt.

    Hat es nicht

    31. Dezember 2023 von Stefan Sell

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