Bürgergeld Antrag - bei Eltern wohnend - Nebenkostenbeteiligung und Fragen

  • Hallo,

    ich (29 Jahre) wurde zum 01.02.2024 gekündigt und habe noch keine neue Stelle gefunden. Nun beantrage ich ALG 2 (ALG 1 lohnt sich finanziell nicht, schon ausgerechnet).

    Ich wohne bei meinen Eltern und zahle Ihnen Miete, allerdings ohne Mietvertrag.

    Frage: Kennt jemand eine gute Quelle um einen rechtskräftigen Untermietvertrag aufzusetzen? Auf was muss man alles achten? Ich zahle meinen Eltern 550€ Miete - wird das übernommen? Wie ist das mit den Heizkosten?

    Vielen Dank und liebe Grüße!

  • ALG 1 lohnt sich finanziell nicht, schon ausgerechnet).

    Das wirst du aber beantragen müssen. Bürgergeld ist kein Wunschkonzert, sondern das letzte Mittel in der Kette der Sozialleistungen.


    Kennt jemand eine gute Quelle um einen rechtskräftigen Untermietvertrag aufzusetzen?

    Nein. Wozu auch? Deine Kontoauszüge mit monatlich 550 Euro spätestens zum 3. des Monats sind der beste Beweis.


    Wie ist das mit den Heizkosten?

    Die sind in den 550 Euro noch nichtmal drin? Was vermieten dir deine Eltern? Eine 100qm Luxuswohnung? Und das aus lauter Dankbarkeit, dass du sie pflegst (alter Thread)?

    Wenn dein Alg1 so lächerlich gering wäre, kannst du ja nicht gut verdient haben. Wie konntest du dir dann 550 Euro Miete + Heizkosten leisten und dann noch die Kosten für den normalen Lebensunterhalt? Deine Geschichte klingt nicht schlüssig, sorry.

    Hier hast du übrigens nicht mehr bei den Eltern gewohnt:

    TomBom94
    28. November 2022 um 19:22
  • zu 1. Als ich es das letzte Mal beantragt habe, ging es auch direkt, da ich wie gesagt mit ALG 1 zu wenig bekommen hätte.

    zu 2. Habe gelesen, dass es notwendig ist, egal, ob bei Eltern oder bei einer anderen WG.

    zu 3. Das ist meine persönliche Sache, Für 100 qm müsste man in meiner Stadt locker das dreifache zahlen.

    zu 4. Wir teilen uns halt einiges, ebenso persönliche Sache. Es gibt halt Leute, deren Leben nicht so schön geregelt verläuft wie das von manch anderen?

    zu 5. Das war vor einem Jahr, seitdem hat sich einiges verändert, ebenso persönlich Sache.

    Hat sonst jemand eine Idee, wo bzw. wie man einen rechtskräftigen Untermietvertrag aufsetzen kann?

  • Als ich es das letzte Mal beantragt habe, ging es auch direkt, da ich wie gesagt mit ALG 1 zu wenig bekommen hätte.

    Dann hat man einen Fehler gemacht. Alg1 muss beantragt werden. Reicht das nicht, kann man aufstocken mit Bürgergeld. Außerdem glaube ich dir das nicht, denn du warst Werkstudent und da werden gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, so dass damals garantiert kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden hat.


    zu 2. Habe gelesen, dass es notwendig ist, egal, ob bei Eltern oder bei einer anderen WG.

    Das ist Vertragsrecht. Verträge gelten auch mündlich.

    zu 3. Das ist meine persönliche Sache,

    Beim Jobcenter wird es nicht mehr persönlich sein. Besonders, wenn es um Mietverträge unter Verwandten geht, wo es normal ist, dass man kostenlos oder nur mit Nebenkostenbeteiligung wohnen darf. Insbesondere, wenn man auch noch Hilfsleistungen für die "Vermieter" erbringt.

    Gilt übrigens dann auch für 4 und 5).

    Hat sonst jemand eine Idee, wo bzw. wie man einen rechtskräftigen Untermietvertrag aufsetzen kann?

    Du verstehst es offenbar nicht. Du kannst den schönsten Mietvertrag der Welt in Schriftform aufsetzen. Wenn er nicht gelebt wird, interessiert der niemanden. Wenn z. B. auf deinen Kontoauszügen keine 550 Euro seit x Monaten an die Eltern abgebucht werden, kannst du den Vertrag auch mit Blattgold verzieren: nutzt aber nix. Wenn nachweislich ein Scheinvertrag geschlossen wird, kann das sogar mit einer Betrugsanzeige enden.

    Da du notwendige Nachfragen nicht beantworten möchtest, kann man eh nicht helfen.

  • Ok, also rein theoretisch reicht es wirklich nur die letzten 3 Abgänge von 550 Euro von meinem Konto zu schicken - richtig?

    Dann hat man einen Fehler gemacht. Alg1 muss beantragt werden. Reicht das nicht, kann man aufstocken mit Bürgergeld. Außerdem glaube ich dir das nicht, denn du warst Werkstudent und da werden gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, so dass damals garantiert kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden hat.

    Danach war ich aber Festangestellt für 5 Monate und wurde dann gekündigt und hab dann Bürgergeld beantragt.

  • Wenn man die Miete bar gezahlt hat, kann man die Zahlung auch durch die Einkommensteuer-Erklärung der Eltern belegen. Die müssen die erhaltene Miete ja als Einkommen angeben.

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