Bürgergeld selbstständig - Mobilfunkvertrag - Geschäftlich mit Prämenzahlung

  • Hallo, darf ich während des Bürgergeldbezugs an solchen Aktionen teilnehmen, wo es für einen Mobilfunkvertrag eine Prämenzahlung gibt? Und falls ja, darf ich die Prämie behalten?

    Hintergrund: Ich würde gerne einen Mobilfunkanbieter Vertrag abschliessen, dieser hat 30 Monate Laufzeit, und kostet effektiv 10,99€ im Monat.

    Allerdings setzt sich der Preis wie folgt zusammen:

    Die ersten 6 Monate sind kostenlos, die nächsten 24 Monate schlagen mit 35,53€ pro Monat zu Buche.

    Das macht auf 30 Monate eine Summe von 852,72€ (24*35,53). Im ersten oder zweiten Monat gibt es allerdings eine Prämenzahlung i.H.v. 523,02€. So dass man effektiv auf eine Monatsgebühr von 10,99€ kommt: 852,72 - 523,02 = 329,07 Das sind auf 30 Monate gerechnet 10,99€ pro Monat.

    Das ganze ist für einen Tarif mit unlimitierter Telefonie und Flat und 4G+5G relativ günstig, weshalb ich den gerne abschließen möchte. Das macht aber keinen Sinn, wenn ich die Prämienzahlung (523,02€) nicht behalten darf, weil das Amt es mir wieder abzieht.

    Weiß jemand, wie da die Gesetzeslage ist? Darf man solche Prämien behalten, und sie nicht als Einmalzahlung auf den laufenden Monat, in dem sie auf dem Konto eingeht, betrachten, sondern gestaffelt auf 30 Monate, wie ich es vorgerechnet habe, und wie es auch vom Anbieter gedacht ist? Der Vertrag ist übrigens ein Gewerbevertrag und nicht für Privatkunden erhältlich (habe ein Kleingewerbe).

  • Oje.. Danke. Das hatte ich fast befürchtet. Dann wird das wohl nichts mit dem super günstigen Handyvertrag.


    Wäre das denn eine Gewerbeeinnahme, da es sich um einen gewerblichen Handyvertag handelt? Dann könnt ich ja im selben Monat Waren ankaufen, und den Überschuss so abbauen.

  • Das Geld ist heute leider auf meinem Konto eingegangen. Ich hatte versucht das zu vermeiden, indem ich vom Vertrag zurücktrete. Wenn ich das Geld jetzt an die Firma zurücküberweise, ist das dann rechtens, oder verlangt das Amt das dann trotzdem noch von mir?

  • Eingehende Überweisungen kann man ja leider nicht stornieren. Also meinst du, ob ich vom Vertrag zurücktreten kann? Angenommen das geht, und ich schicke das Geld direkt zurück, bin ich dann raus aus dem Schneider? Dann wäre das Geld keine 24 Stunden auf meinem Konto gewesen, und es wäre direkt an die Firma zurücküberwiesen worden. Oder muss ich dem Amt dann noch irgendwelche Nachweise bringen? Das sollte eigentlich ein günstiger Handyvertrag auf 30 Monate werden, nicht dass mich das jetzt teuer zu stehen kommt, denn der kostet monatlich über 30€, und macht daher nur Sinn, wenn man die Prämie gegenrechnet.

  • Ohje bin ich blöd.... da hätte ich mal besser vorher dran denken sollen. Die Prämie wollte ich ja zurücklegen, um dann die Monatsgebühren für den Vertrag zu zahlen. Dann wäre das ein super günstiger Vertrag mit 2,5 Jahren Laufzeit. Aber da hab ich mich offensichtlich nicht richtig vorbereitet.

    Wie siehts denn mit meiner Krankenzusatzversicherung aus? Die zahlt mir 300€ für eine neue Brille. Ich würde also nach Fielmann gehen, und die Brille dort bar bezahlen. Die Rechnung lade ich dann bei meiner Versicherung hoch, und bekomme die 300€ dann einige Wochen später auf mein Konto überwiesen. Darf ich solche Verträge als Bürgergeldempfänger auch nicht machen, bzw. zieht das Amt die 300€ ein?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!