Bürgergeld Weiterbewilliungsantrag und Einzug von Schwester

  • Hallo Allerseits,

    meine Frage bezieht sich auf den Antrag auf Weiterbewiöligung von Bürgergeld und zusätzlich den Einzug von meiner Schwester in meine Wohnung.

    Meine Schwester ist berufstätig und ist neulich bei mir eingezogen und auch gemeldet. Ich beziehe Bürgergeld plus Wohnkosten.

    Was muss ich nun genau beim Ausfüllen beachten? Ich komme mit den verschiedenen Formen der Bedarfsgemeinschaft/Wohngemeinschaft und letztetes Haushaltsgemeinschaft nicht recht klar.

    Darf meine Schwester nun bei mir wohnen und muss ich mit Abzügen/Minderungen rechnen bei meinem Anspruch des Bürgergeldes bzw. Wohngeld.

    Danke im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    ThomasTom

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort.

    Tamar , was mich noch irretiert ist das auf dem Antrag diesmal keine Angaben wie sonst jedes Jahr über die Nettokaltmiete und den Nebenkosten gefragt wird. Ist das zufällig neu oder von den Bundesländern anders/ neu geregelt?

    Also ist das nun komplett eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Schwester die bei mir wohnt? Es waren 502 mein Bürgergeld uns circa 550 Euro Wohnkosten die bewilligt/gezahlt bekommen habe.

    Wenn ich jetzt richtig verstanden habe erhalte ich 275 Euro Wohnkosten und den Rest zahlt meine erwebstätige Schwester?

    Ach und letzte Frage/Bitte, ist dies unabhängig von der Höhe des Lohn/Gehalt meiner Schwester mit der Hälfte der Miete die ich angerechnet bekomme?


    ps. Was bedeutet "Unterhaltsvermutung" nicht greift? Sorry, bin da echt nicht so erfahren mit den Regeln und Gesetzen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Tamar , was mich noch irretiert ist das auf dem Antrag diesmal keine Angaben wie sonst jedes Jahr über die Nettokaltmiete und den Nebenkosten gefragt wird.

    Keine Ahnung. Das WBA Formular auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit weist in Punkt 3 nach wie vor Fragen zu den Kosten der Unterkunft aus:

    Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

    Also ist das nun komplett eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Schwester die bei mir wohnt?

    Nein, es ist entweder eine WG oder HG, je nachdem, ob ihr einen gemeinsamen Haushalt führt oder jeder für sich.

    Wenn ich jetzt richtig verstanden habe erhalte ich 275 Euro Wohnkosten und den Rest zahlt meine erwebstätige Schwester?

    Das wäre der Normalfall.

    Ach und letzte Frage/Bitte, ist dies unabhängig von der Höhe des Lohn/Gehalt meiner Schwester mit der Hälfte der Miete die ich angerechnet bekomme?

    Genau das habe ich mit Verweis auf die Unterhaltsvermutung gemeint. Es kann sein, dass das Jobcenter prüft, ob dir deine Schwester über die Mietbeteiligung hinaus Leistungen erbringt. Kann aber auch sein, das nicht.

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