Bürgergeld Antrag - Wohnen im Elternhaus - Nachweise von den Eltern

  • Hallo liebes Forum,

    Erstmal ein paar Eckdaten:

    -Bin über 25

    -Lebe aktuell mit meinen Eltern zusammen

    -Bewerbung für Jobs und Wohnung laufen.

    -Habe Antrag gestellt und auch vorläufig bewilligt bekommen

    Jetzt will dass Jobcenter aber dass meine Eltern ihr Einkommen und Vermögen offen legen, sowie Nebenkosten und alle Daten über ihr Haus.

    Frage: Müssen Sie dass offen legen ? Dachte ab 25 ist dass nicht mehr nötig.

    Muss dazu sagen dass ich am ende dazu geschrieben habe dass ich Miete abgeben muss. (was ich aber jetzt nicht mehr muss, weil ich mit meinen Eltern gesprochen habe und sie auch nicht mit in den Antrag wollen)

    Vorab danke für die Antworten

  • Das ist Ausfluss des § 9 Abs. 5 SGB II:

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Deine Eltern sollten schriftlich erklären, dass sie dich durch mietfreies Wohnen bereits hinreichend unterstützen und darüber hinaus aber keine Hilfe erbringen werden.

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