Die Kosten einer amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklage zählen nicht zum Bedarf der Unterkunft

    • Offizieller Beitrag

    Die Kosten einer amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklage

    zählen nicht zum Bedarf der Unterkunft nach § 22 SGB

    Urteil LSG Hamburg vom 30.06.2023 Aktenzeichen L 4 AS 132/22 D

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