Zuflussprinzip trotz Rückzahlung der BAföG Leistungen

  • Hallo zusammen,

    Das Geschehen: Normalerweise bekam ich unter dem Schüler-BAföG 781 € und zusätzlich 231 € Bürgergeld. Im Februar habe ich ein Beurlaubungssemester aus gesundheitlichen Gründen bei meinem Weiterbildungskolleg beantragt und dieses wurde auch genehmigt, allerdings hatte das Semester bereits begonnen und ich habe somit BAföG-Leistungen für den Monat Februar ausbezahlt bekommen. Ich musste die Leistungen zurückzahlen, sodass ich im Februar de facto nur 231€ an Gesamtleistungen erhalten habe.

    Aufgrund meines Gesundheitszustands und einiger Missverständnisse mit dem Jobcenter wurde das Geschehen erst jetzt "aufgearbeitet" und sie lehnten meinen Antrag auf Rückzahlung für den Monat Februar nach dem Zuflussprinzip leider ab. Ich hätte gemäß SGB II Anspruch auf 912€ für Februar gehabt, habe aber nur 231€ erhalten.

    Die Frage ist, ob ich die „fehlende” Leistung überhaupt zugesprochen bekomme oder ist das einfach so, auch wenn irgendwie das Gesetz nicht ganz zu Ende gedacht wurde und ich das akzeptieren muss. Jetzt habe ich 600€ Schulden deswegen. Dies ist zwar nicht Ende der Welt, jedoch empfinde ich es als übertrieben unfair, dass ich dies auf mich nehmen muss, nur weil ich krank war. Übrigens, Habe dem Jobcenter alle erforderlichen Nachweise gesendet, einschließlich Genehmigung für das Urlaubssemester, Bescheinigung über meine Gesundheitssituation sowie Nachweise der Rückzahlung der BAföG-Leistungen.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Das Bafög ist dir im Februar tatsächlich zugeflossen? Wann kam der Erstattungsbescheid für das Bafög? Wenn das nicht im Februar war, dann handelt das Jobcenter korrekt, denn das Bafög ist dir im Februar zugeflossen und war auch nicht mit einer Rückzahlungspflicht belegt.

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