Zeitpunkt des Anspruchs von Bürgergeld nach Exmatrikulation

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich am 17.07.23 von meinem Studium exmatrikulieren lassen (Studienabbruch - kein Abschluss) und am selben Tag den Antrag auf Bürgergeld gestellt.

    Dieser wurde bewilligt, aber mit Leistungsbeginn ab 01.08., da die Ausbildung grundsätzlich BAföG förderungsfähig war. Mein BAföG-Antrag für dieses Studium wurde jedoch abgelehnt.

    Habe ich also trotzdem Anspruch auf Leistungen im Juli oder spielt die BAföG Ablehung keine Rolle?

    vielen dank im Voraus!

  • Die Absolvierung des grundsätzlich bafögfähigen Studiums ist der Ausschlusstatbestand. Wenn das wirklich am 17.7.23 endete, bestünde bei Hilfebedürftigkeit ein Anspruch ab dem 18.7.23.

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