Beamtenanwärter Familienzuschlag angerechnet

  • Guten Tag ,

    ich hätte eine kurze Frage: Ab dem 01.09.2023 beginne ich mein duales Studium beim Finanzamt und werde Beamtenanwärter. Da ich verheiratet bin und zwei Kinder habe, interessiert mich, ob es erlaubt ist, den Familienzuschlag auf das Bürgergeld anzurechnen. Diese Frage ergibt sich aus der Parallele, dass der Kinderzuschlag beim Bafög ebenfalls nicht angerechnet wird. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

  • Ja, natürlich. Beim Bafög ist es ein Kinderbetreuungszuschlag, mithin eine zweckbestimmte Leistung. Der Familienzuschlag für Beamte hat keine Zweckbindung. Er kann problemlos für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.

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