Bürgergeld - Arbeitsaufnahme - Fahrtkosten Wiedereingliederung und Leistung aus dem Vermittlungsbudget

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beziehe Seit 2020 ALG 2 bzw Bürgergeld.

    Nach über 100 Bewerbungen und erholter schwerer Krankheit konnte ich endlich eine Vollzeitstelle finden die mich angenommen hat.

    Jetzt kommt es aber zum Problem.

    Ich fange am 01.09.2023 an aber leider bekomme ich mein Gehalt erst am 02.10.2023.

    Somit bekomme ich noch für den Monat 09 noch Bürgergeld.

    Von meiner Arbeitsteile hin und zurück sind es ca 360km ingesamt entfernt.(hin 180km zurück 180km)

    Im Arbeitsvertrag steht auch drin das ich in der 180 km entfernen Stadt arbeite.

    Nachdem ich bei meinem Jobcoach Fahrkosten Erstattung beantragt habe, antworte er mir er bräuchte noch einen weiteren Beweis aber ich habe keinen anderen Beweis als meinen Arbeitsvertrag.

    Ein Dienstplan gibt es nicht, da ich dort Eingearbeitet werde und es Vertrieb ist.

    Was kann ich nun tun?

    Reicht der Arbeitsvertrag nicht aus als Beweis?

    Und gibt es zusätzlich Sachen die ich beantragen kann? Vlt Arbeitskleidung Friseur ect.?

    Ich danke jeden für seine Hilfe.

    lg

  • Willst du täglich pendeln? Wäre eine Pension oder so nicht billiger? Was zweifelt das Jobcenter an? Den Arbeitsort? Steht der im Arbeitsvertrag?

    Ansonsten sind Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sowieso Ermessensleistungen, auf die du keinen Rechtsanspruch hast.

    Arbeitskleidung wäre jetzt was genau? Und wieso brauchst du einen Friseur? Wie muss man sich deine Tätigkeiten vorstellen?

  • Ja würde jeden Tag pendeln.

    Der Arbeitsort steht im Arbeitsvertrag.

    Wieso das Jobcenter Zweifel hat kann ich leider auch nicht ganz nachvollziehen.

    Arbeitskleidung und Friseur (einmalig) sind dafür gedacht, da ich im vertrieb im außendienst tätig bin und darüber halt ein gepflegtes Äußeres mitbringen muss.

  • Ja würde jeden Tag pendeln.

    Beantwortet nicht meine Frage, was günstiger wäre.


    Wieso das Jobcenter Zweifel hat kann ich leider auch nicht ganz nachvollziehen.

    Ich auch nicht, aber irgendeinen Grund muss es ja haben. Frag nach.


    Arbeitskleidung und Friseur (einmalig) sind dafür gedacht, da ich im vertrieb im außendienst tätig bin und darüber halt ein gepflegtes Äußeres mitbringen muss.

    Du kannst dafür Anträge stellen, aber auch hier: es ist eine Ermessensleistung.

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