Minijob oder Teilzeitjob - Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Hallo, vorweg, die frage mag etwas reisserisch und ironisch klingen, ist aber völlig ernst gemeint..

    Ich 33 Jahre leide seit Jahren an Depressionen und sozialer Angst, möchte mein Leben jetzt aber auf die Reihe kriegen, zumindest etwas besser machen und wieder in Arbeit kommen. Habe nie über Teilzeit gearbeitet, habe eine Betreuerin und kriege aktuell Bürgergeld. Ich möchte etwas Geld dazuverdienen, also überlege ich bei einem Lieferdienst für Lebensmittel anzufangen.

    So wenn ich jetzt Minijob mache kriege ich 520 € davon darf ich 100 € + 20 % von 420 also 184 € behalten. Das wären 43 Stunden - richtig? weil 520 durch 12 = 43

    Mache ich jetzt z.b ein 12 Stundenvertrag komme ich auf etwa 650-700 € da dürfte ich dann 100 € + 30 % von 550 = 250 € behalten. Würde aber evtl auch mehr Trinkgeld bekommen, da mehr Stunden. Was würdet ihr machen?

    Ach und kann ich Fahrtkosten und so etwas abziehen lassen, Kleidung und z.b Handytarif/Handy da ich das ja für die Arbeit brauche?

    Danke!

  • Je mehr man unabhängig ist, desto besser, oder? Fahrtkosten und andere Ausgaben für die Arbeit kann man vom Einkommen absetzen, soweit sie den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen. Ansonsten bleibt es bei dem Grundfreibetrag. Handykosten: Nein. Wenn du das für die Arbeit brauchst, soll der Arbeitgeber eins stellen.

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