Bürgergeld Aufstockung - Renteneintritt und wie die Lücke überbrücken

  • Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage. Ich erhalte bis 31. Juli ein Aufstockung meines Gehaltes Bürgergeld. Am 1. August gehe ich Rente, bekommen meine erste Rente aber erst am

    31. August ausgezahlt. Das Jobcenter zahlt ja immer im voraus, sodaß ich für den Monat August keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekomme. Wie überbrücke ich die Lücke,

    die mir bis Ende August entsteht ?

    Wer kann mir da antworten ??? Danke

  • Die Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit besagen dazu in § 7 SGB II folgendes:

    Zitat

    (11) Da der Leistungsausschluss erst mit dem tatsächlichen Zufluss der Rentenzahlung vorliegt, kann sich bei einer nicht bedarfsdeckenden Rente für den Monat des Beginns der laufenden Rentenzahlung noch ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II
    als Zuschuss für diesen Teilmonat ergeben. Dies gilt nur bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente vor Erreichen der Altersgrenze des § 7a SGB II. Siehe hierzu FW zu § 9 SGB II, Rz. 9.4a

    Das JC muss also weiterzahlen, bis die Rente zufließt. Solltest du allerdings bereits die Altersgrenze erreicht haben, wäre das Sozialamt (SGB XII) zuständig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!