Erreichbarkeit - Ausbildung und Erwerbstätig

  • Hallo ,

    ich habe eine anliegen zur Erreichbarkeit bin momentan in Ausbildung und habe 4 Wochen Urlaub, 3 Wochen möchte ich zu meiner Familie. Muss ich um eine Erlaubnis vom Amt einholen oder reicht es wenn ich dem Amt über meine Abwesenheit informiere.

  • Du musst einen Antrag stellen der dann genehmigt werden muss.

    Die Genehmigung kann maximal 3 Wochen vor Beginn der Abwesenheit erfolgen. Das heißt wenn du den Antrag 5 Wochen vor Beginn der Abwesenheit stellst wird es mindestens 2 Wochen dauern bis die Genehmigung kommt.

    Die Dauer der Abwesenheit darf maximal 21 Tage betragen.

    In deinem Fall sehe ich kein Problem bei der Genehmigung.

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