Erstausstattung für Küche beim Bürgergeld?

  • In meiner Mietwohnung, Die ich vor 10 Jahren angemietet habe, gehörte eine gebrauchte Einbauküche die nicht mitvermietet sondern zur Nutzung überlassen wurde. Kühlschrank, Gefrierfach, Backofen, Herd sind mit der Zeit kaputt gegangen. Ich beziehe mittlerweile Bürgergeld. Eine Erstausstattung für eine Küche habe ich noch nie beansprucht.

    Steht mirein Anspruch für die Küche zu?

  • Das geht zuerst ins Mietrecht. Man müsste die genaue Klausel im Mietvertrag dazu kennen und prüfen, ob die wirksam ist. Die Frage ist daher aus der Ferne so nicht zu beantworten. Vielleicht suchst du zuerst eine Beratungsstelle vor Ort auf, am besten erstmal eine in Bezug auf Mietrecht, um zu klären, ob der Vermieter nicht doch in der Pflicht ist.

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