Eingliederungsvereinbarung abgelaufen - Neuen Kooperationsplan erstellen

  • Hiho an alle :)

    Meine alte Eingliederungsvereinbarung ist ausgelaufen ( schon vor einer ganzen Weile ) und ich habe jetzt Post bekommen bezüglich einer neuen Eingliederungsvereinbarung ( Termin ist am 24.7 ). Das Schreiben selber ist vom 3.7 Da es aber ab dem 1.7 der Kooperationsplan eingeführt wurde, stellt sich mir die Frage, in wie weit ich mich auf eine Eingliederungsvereinbarung einlassen muss ? Kann ich aufgrund der neuen Regelung zum 1.7 auf einen Kooperationsplan bestehen ?

    Ich hoffe das mir dazu jemand etwas sagen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Die Eingliederungsvereinbarung heißt jetzt Kooperationsplan. Der Name

    hat sich geändert und einige Bestimmungen wurden verändert.

    § 15 SGB II - Potenzialanalyse und Kooperationsplan

    § 15 SGB II - Potenzialanalyse und Kooperationsplan

    in wie weit ich mich auf eine Eingliederungsvereinbarung einlassen muss ? Kann ich aufgrund der neuen Regelung zum 1.7 auf einen Kooperationsplan bestehen ?

    Wird ein Kooperationsplan abgeschlossen, denn die Gesetze sind

    dementsprechend.

    Gruß

  • Aus dem Satz werde ich leider nicht wirklich schlau :(

    Im Schreiben vom 3.7 ist klar von einer Eingliederungsvereinbarung die Rede. Das Schreiben wurde aber nach dem 1.7 aufgegeben und auch das Gespräch diesbezüglich hat noch nicht stattgefunden. Muss ich mich auf eine Eingliederungsvereinbarung einlassen oder kann ich aufgrund des Datums auf einen Kooperationsplan bestehen. Weil beide ja unterschiedliche Richtlinien bezüglich Sanktionen etc. haben und "bestehende" Eingliederungsvereinbarungen erst spätestens zum 31.12 in Kooperationspläne umgewandelt werden müssen.

    Da es sich ja nicht nur um eine reine Namensänderung handelt und das ´Schreiben auch von einen mir unbekannten Sachbearbeiter ist, kann ich diesen nicht einschätzen. Ich habe in der Vergangenheit viele schlechte Erfahrungen mit dem JobCenter gesammelt und traue dem Sachbearbeiter daher zu, dass er versucht mir noch eine Eingliederungsvereinbarung "unterzujubeln" um bessere Sanktionsmöglichkeiten zu haben.

    Daher die Frage ob ich mich auf eine Eingliederungsvereinbarung einlassen muss oder aufgrund des Datums auf einen Kooperationsplan bestehen kann.

    Durch meine Depressionen fällt es mir sehr schwer solche Fragen so zu formulieren, dass deutlich wird was ich meine. Und mit solchen Links mit Seitenlangen Erklärungen bin ich komplett überfordert.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Die Eingliederungseinverbarung gibt es nicht mehr, sondern nur den Kooperationsplan.

    Es gibt auch keine Unterschiede bei den Sanktionen mehr.

    Fachliche Weisungen §§ 31, 31a, 31b SGB II - Sanktion

    Da es sich ja nicht nur um eine reine Namensänderung handelt und das ´Schreiben auch von einen mir unbekannten Sachbearbeiter ist,

    Eine Namensänderung mit etwas veränderter Gesetzeslage. Da Sie Probleme

    hatten, kann ein neuer Sacharbeiter ja nur von Vorteil sein.

    traue dem Sachbearbeiter daher zu, dass er versucht mir noch eine Eingliederungsvereinbarung "unterzujubeln" um bessere Sanktionsmöglichkeiten zu haben.

    Da Beides nicht möglich ist, weil es die Gesetze nicht hergeben, ist der

    Vorbehalt unnötig.

    Gruß

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