Bürgergeld Bezug und von Erbschaft Autokauf

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich seit knapp 2 Jahren im Leistungsbezug und erhalte monatlich 942 € (KdU + Regelsatz) vom Jobcenter. Rücklagen habe ich keine.

    Mein Vater ist letztes Jahr verstorben (Jobcenter weiß bereits davon) und ich werde jetzt im August ca. 10.000 € als Erbe erhalten.

    Da der Erbfall bereits vor dem 01.07.2023 eingetreten ist, gehe ich mal davon aus, dass mir das Geld angerechnet wird und ich für 6 Monate aus dem Bezug fliege.

    Nun ist es so, dass mein Auto langsam den Geist aufgibt und ich von dem Erbe eigentlich einen neuen Gebrauchtwagen (für ca. 8.000 €) kaufen wollte. Würde ich dies tun, würde mir das Erbe in seiner vollen Höhe ja nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Könnte ich dann vor Ablauf der 6 Monate, sprich quasi direkt im nächsten Monat, wieder ohne Probleme Bürgergeld beantragen oder würde ich mich mit dem Autokauf sozialwidrig verhalten und das Jobcenter lehnt eine Bewilligung vor diesen 6 Monaten in jedem Fall ab?

    Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.

    Danke und LG

  • Danke für die Antwort.

    Aber wenn ich einfach mal vom Eintritt ausgehe - wie würde sich das da verhalten bzw. wie war es denn bisher, wenn ein Erbe als Einkommen angerechnet wurde?

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