Darlehensantrag wegen Arbeitsaufnahme und Bearbeitszeit

  • Hallo zusammen.

    Wir (mein Partner & ich) haben am 06.Juni bekannt gegeben, dass es eine Arbeitsaufnahme zum 01.Juli gibt. Da mit dem Job genügend Geld fließen wird, war uns klar, dass wir aus dem Bezug fallen und haben im gleichen Atemzug ein Überbrückungsdarlehen beantragt. Alles ausführlich erläutert warum wieso weshalb.

    Am 22.06. erhielten wir dann den -erwarteten- Aufhebungsbescheid für Juli sowie die Aufforderung für das Darlehen noch einmal ein Formular auszufüllen.

    Dies haben wir auch am gleichen Tag alles noch gemacht und eingereicht.

    Eine Woche später habe ich telefonisch nachgefragt ob dies bearbeitet wurde und das Geld angewiesen wurde, da wir ja nunmal im Juli nichts haben und Miete etc weiterlaufen muss.

    Zitat "das ist in Bearbeitung, Sie haben das ja erst am 22.06. eingereicht, die Kollegen haben sowieso 4 Wochen Zeit das zu bearbeiten. Zurückrufen diesbezüglich wird Sie also auch niemand"

    Da zum 03.07. weiterhin kein Geld da war, habe ich erneut angerufen. Diesmal eine Dame am Tele, die sich sehr darüber aufgeregt hat dass unser Fall noch immer nicht abschließend bearbeitet ist. Sie schrieb ein weiteres Ticket und riet mir, mich nach 3 Tagen nochmal zu melden sollte sich nichts tun.

    Am 07.07. habe ich nun erneut angerufen.. und durfte erfahren, dass unser Antrag weiterhin NICHT abschließend bearbeitet ist.

    Nun werde ich also morgen früh selbst vorstellig, und würde gerne wissen, ob das Amt sich überhaupt bei so etwas so lange Zeit lassen darf? Ich dachte, bei einem Notfall-Darlehen zur Überbrückung müssten sie das innerhalb weniger Tage entscheiden?

    Grüße, Nimue

    Ps: ich nehme gerne noch Anregungen entgegen, wie ich damit morgen vor Ort am besten umgehen soll

  • Nun werde ich also morgen früh selbst vorstellig, und würde gerne wissen, ob das Amt sich überhaupt bei so etwas so lange Zeit lassen darf?

    Es gibt für sowas keine Vorschriften. Wenn es ganz dringend ist und man keine anderweitige Hilfe hat, muss man notfalls gerichtliche Hilfe (einstweilige Anordnung) in Anspruch nehmen.

  • Nun, da wir vorher im Bezug waren, dürfte selbsterklärend sein das wir keine versteckten Reichtümer besitzen (wir hätten beide eher Ersparnisse aufgebraucht als übergaupt zum Amt zu gehen, wenn das eine Alternative gewesen wäre) und daher mit Einstellung der Leistungen ohne einen Cent dastehen.

    Ich war nun vor Ort, und nachdem man mich tatsächlich mit den Worten "Sie werden zurückgerufen" wegschicken wollte, trotz Kenntnis der Sachlage und dem Fakt, dass wir bereits seit 2 Wochen dazu keinerlei Rückmeldung erhalten, bin ich -zugegeben- etwas laut geworden.

    Und siehe da: auf einmal ist es möglich das Geld umgehend zu aktivieren!

    Mich macht das einfach sprachlos, wie da mitunter mit den Menschen umgegangen wird und ich hoffe wirklich, nie wieder darauf zurückgreifen zu müssen.

  • Nun, da wir vorher im Bezug waren, dürfte selbsterklärend sein das wir keine versteckten Reichtümer besitzen (wir hätten beide eher Ersparnisse aufgebraucht als übergaupt zum Amt zu gehen, wenn das eine Alternative gewesen wäre) und daher mit Einstellung der Leistungen ohne einen Cent dastehen.

    Das ist mitnichten klar. Immerhin darf man zur Zeit 40.000 Euro Vermögen haben und die Darlehensvorschriften besagen, dass kein Darlehn zu gewähren ist, wenn auf Schonvermögen zurück gegriffen werden kann.


    Und siehe da: auf einmal ist es möglich das Geld umgehend zu aktivieren!

    Das soll es geben.

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