ALG I Bezug nach Beendigung des Krankengeldes - Fragen zur Antragstellung

  • Guten Tag,

    ich habe mich nach Krankengeldbezug (nicht ausgesteuert, sondern seitens der Krankenkasse aufgrund von MD Stellungnahme beendet) bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Die Mitarbeiterin dort teilte mir mit, dass ich der Agentur meine AU zukommen lassen soll. Ich selber habe, wie auch hier im Forum mehrfach beschrieben, bei der Meldung vor Ort darauf bestanden, dass ich ich will arbeiten, soweit es mein Gesundheitszustand zulässt.

    Ich wickle das ganze Prozedere per Papier ab, die Mitarbeiterin teilte mir aber mit, dass Sie sämtliche AU braucht, seit Mitteilung der Krankenkasse, dass diese mein Krankengeld eingestellt.

    Konkrete Fragen meinerseits:

    -> Ist das so korrekt, dass die Agentur für Arbeit die AU einfordert? Mich verwundert das ganze insoweit, dass ich arbeiten will, soweit es mein Gesundheitszustand zulässt, die Krankenkasse ja entschieden hat, dass ich nach MD arbeitsfähig bin. Wozu dann die AU für die Agentur für Arbeit?

    -> Was muss ich in meinem Fall beim Antrag auf ALG I beachten? Mir ist klar, dass ich bei 2a "Ja" ankreuzen muss. Aber was gebe ich bei 2d "Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben" an? Unter "Seit" die erste Krankenmeldung, die zum Krankengeldbezug geführt hat? Was aber unter "bis"? Schreibe ich dort den Tag bis zu dem ich Krankengeld bezogen habe, also die Krankenkasse die Auszahlung gestoppt hat? Alles sehr komplex, da mich meine Ärztin im Widerspruchsverfahren unterstützt. Wer weiß hier Rat?

    -> Wie ist es, wenn ich wider Erwarten das eingeleitete Widerspruchsverfahren verlieren sollte und das Krankengeld eingestellt bleibt. Dann würde wahrscheinlich trotzdem der äD aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen hinzugeholt werden, oder? Oder sehen die mich dann obwohl ich aus dem Krankengeld komme, dann per Spontanheilung nun als voll gesund an (obwohl ich weiterhin erkrankt bin)? Was, wenn der äD zur Einschätzung kommt, dass ich z. B. nur 20h / Woche arbeiten kann, kriege ich dann auch nur 50% des mir zustehenden ALG I , wenn ich bisher Vollzeit 40h / Woche gearbeitet habe? Wie geht man dann am besten vor, um volles ALG I zu bekommen, auf das ich angewiesen bin, um meine Existenz zu sichern?

    Ich danke für Hilfestellungen und Tipps und wünsche ein angenehmes Wochenende!

  • Du bist weiterhin von deiner Ärztin krank geschrieben und widersprichst damit der Feststellung des MD, dass du gesund bist?

    Bei der Agentur für Arbeit gibst du aber genau das Gegenteil an?

  • Guten Morgen Tamar,

    die Krankenkasse hat mir aufgrund einer Stellungnahme (ohne persönliche Begutachtung / Untersuchung) des MD das Krankengeld gestrichen und mich damit arbeitsfähig eingestuft. Daher meine Meldung bei der Agentur für Arbeit, dass ich arbeiten möchte, sofern es mein Gesundheitszustand zulässt und mein Wunsch für die Beantragung von ALG I. Gleichzeitig brauche ich ja eine AU (nahtolos) um im Widerspruchsverfahren überhaupt Chancen auf Weiterzahlung des Krankengeld zu haben.

    Es gilt, "mehrspurig" zu fahren, d.h. sich nicht auf eine Sozialleistung zu verlassen, sondern parallel alle in Betracht kommenden Ansprüche zu verfolgen (in diesem Falle Krankengeld und Arbeitslosengeld). Die Sozialleistungsträger verrechnen Ihre Leistungen ja ggf. später untereinander.

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    RA David Andreas: Krankengeld: Krankenkasse zahlt nicht mehr - was tun?

    Hoffe, dass Du nachvollziehen kannst, warum ich zur Agentur für Arbeit gegangen bin und mich arbeitslos gemeldet habe.

  • Das ist mir egal, was dieser Anwalt da schreibt. Fakt ist, dass du dich nicht einerseits für arbeitsunfähig und andererseits für arbeitsfähig halten kannst. So eine Rosinenpickerei gibt es nicht. Es gibt im SGB III nur die Möglichkeit, wenn man ausgesteuert ist. Ansonsten muss man verfügbar sein, wenn man Arbeitslosengeld möchte.

    Du kannst per einstweiliger Verfügung gegen die Krankenkasse vorgehen, wenn deine behandelnden Ärzte (sollte jetzt nicht der 0815 Dorfarzt sein) da hinter dir stehen.

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