Umzug - Räumungsklage wegen fehlender Kaution

  • Hallo,

    Ich hätte mal eine Frage bzgl. der Übernahme der Kaution. Ich habe eine Wohnung bezogen. Ich habe auch einen Antrag auf ein Darlehen bzgl. der Kaution gestellt. Der erste Antrag ging beim Jobcenter "verloren". Ich habe dann zwischenzeitlich die Kündigung wegen der fehlenden Kaution erhalten. Also Hand ich erneut einen Antrag auf ein Darlehen bzgl. der Kaution gestellt. Das Jobcenter will immer wieder eine Schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass die Kaution noch zu entrichten ist und die Kündigung dadurch hinfällig wird. Diese Bestätigung wollte mir der Vermieter nicht ausstellen.

    Es wurde auf Zahlung der Kaution und Räumung der Wohnung geklagt. Auch diese habe ich dem Jobcenter vorlegt. Ich habe das Jobcenter gebeten, mir doch ein Schriftstück auszustellen, dass die Kaution übernommen wird, wenn diese noch vom Vermieter verlangt wird. Natürlich hat mir das Jobcenter dieses Schriftstück nicht ausgestellt.

    Die Verhandlung habe ich natürlich verloren und ich wurde verurteilt die Kaution plus Zinsen zu bezahlen. Das Gericht ist der Ansicht das Jobcenter hätte anhand des Mietvertrages, der E-Mails und der Räumungsklage erkennen können, dass die Kaution noch zu entrichten ist. All diese Unterlagen lagen dem Jobcenter vor und diese Unterlagen waren dem Jobcenter nicht ausreichend um die Kaution als Darlehen zu gewähren. Die Kosten des gegnerischen Anwalt es, sowie auch die Gerichtskosten muss ich ja auch noch tragen.

    Ich hätte die Möglichkeit, Vollstreckung der Räumung abzuwenden, wenn ich 5.000,00 Euro bei Gericht hinterlege. Dies steht auch so im Gerichtsurteil. Ich habe beim jobcenter angefragt, ob es die möglich gäbe die 5.000,00 Euro als Darlehen oder ähnliches zu erhalten. Da ich ja die Kaution trotz Kündigung bezahlen muss, habe ich auch bzgl. der Mietkaution nochmals nach einem Darlehen angefragt.

    Das Jobcenter möchte mir die Kautionen nur geben, wenn ich eine Schriftliche Bestätigung des Vermieters erhalte, dass ich dann in der Wohnung bleiben darf.

    Tatsächlich bin ich nun ratlos und ich weiß nicht wie ich das nun alles hinbekommen soll.

    Ich das Verhalten vom Jobcenter normal??

    Lieben Gruß

    Chris

  • Ich das Verhalten vom Jobcenter normal??

    Ohne Akteneinsicht kann man das nicht beurteilen. Jedenfalls nicht, was mit dem eigentlichen Antrag auf ein Kautionsdarlehen zusammenhängt.

    Zu dem hier:


    Das Jobcenter möchte mir die Kautionen nur geben, wenn ich eine Schriftliche Bestätigung des Vermieters erhalte, dass ich dann in der Wohnung bleiben darf.

    kann man jedoch eindeutig sagen: das ist korrekt.

    Denn es gibt nur dann überhaupt ein Darlehen, wenn Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Wenn sich der Vermieter jetzt jedoch weigert, das Mietverhältnis mit dir fortzusetzen, dann ist das Darlehen zum Erhalt der Wohnung unnötig, da du die Wohnung wohl oder übel verlieren wirst.

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