Anlage EKS - Erstattung Materialkosten vom vorherige Bewilligungszeitraum

  • Ich bin Bürgergeldempfänger und slebständig in Nebentätigkeit. Im Vorrigem BWZ hatte ich nur geringfügegige Einnahmen, habe aber bereits an einem Auftrag gearbeitet, für den Ich Materialauslagen hatte. Die Rechnung über die Auslagen und meiner Arbeitszeit habe ich auch im vorrigen Bezugszeitraums gestellt. Die Begleichung der Rechnung erfolgte aber erst im neuen BWZ .

    Meine Frage:

    Kann ich die Rechnungen der Materialauslagen vom vorrigen BWZ in der abschließenden EKS für diesen BWZ zu diesem Auftrag geltend machen.
    Oder kann ich die Einnahmen in der abschließenden EKS des vorrigen BWZ zusammen mit den Auslagenrechnungen angeben.

  • Es geht immer nach Zufluss und Fälligkeit. Wenn deine Ausgaben im alten Bewilligungszeitraum fällig waren, kannst du die auch nur dort geltend machen. Und wenn du im neuen Bewilligungszeitraum Einnahmen hast, dann auch nur dort.

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