Arbeitsaufnahme und Einkommen Anrechnung bei Bürgergeld Aufstockung

  • Hallo,

    Ich habe am 6.6.23 Teilzeitjob angenommen habe den auch gesagt das ich aber erst am 15.7.23 mein Geld bekomme. Darf das Jobcenter mir schon zum ersten also 1.7.23 einen Betrag von 418,50€ abziehen obwohl ich noch nicht mal weiß was ich bekomme zum 15.7.23. Sie schreibt das es vom Gesetzgeber Gesetzlich so festgelegt wurde. Laut ihrer aussage:

    Laut Gesetzgeber muss bei einer Arbeitsaufnahme ein vorläufiges Einkommen angerechnet werden.

    Das kann doch so nicht stimmen oder?

    Danke schonmal im voraus.

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