Eigentum verkaufen - Wohnrecht - Kosten der Unterkunft und Leistungen

  • Hallo liebe Leute!

    In diesem Fall geht es um eine alleinstehende Person welche ihr Eigentums Haus verkaufen muss da die Person (44/m) nicht mehr Arbeiten gehen kann und die ersparten Kapitale mittlerweile aufgebraucht wurden.

    Die Person möchte in der selbst bewohnten Immobilie bleiben auch bei Leistungzahlung der sozialen Stütze wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsrente.

    Das Haus besteht aus 2 Wohnungen. Wohnung im Erdgeschoss ca. 110qm plus Wohnung im Obergeschoss 70qm.

    Die Person möchte sich in der 110qm großen Wohnung ein "Wohnrecht" beim Verkauf der Immobilie eintragen lassen.

    Was den Verkaufspreis von 220T€ auf 110T€ schmälert.

    Frage:

    Darf die Person wohnen bleiben?

    Werden Leistungen gezahlt?

    Wie verhalten sich die Kosten für die Nebenkosten?

    Welche Informationen werden noch benötigt?

  • Darf die Person wohnen bleiben?

    Werden Leistungen gezahlt?

    Wie verhalten sich die Kosten für die Nebenkosten?

    Das kommt darauf an, ob er nun erwerbsgemindert ist oder nicht und daher SGB II oder XII gilt. Dann kommt es auf die Ausgestaltung des Vertrages an (ob unentgeltliches Wohnrecht oder doch entgeltlich, ob Wohnrecht oder auch Nutzungsrecht, welche Gegenleistung der Käufer für die 110.000 Euro erbringen muss usw.)

    Die Fragen kann man über ein Forum m. E. n. nicht ordentlich beantworten. Da sollte er Hilfe bei einem Anwalt oder Notar suchen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!