Bürgergeld Weiterbewilligung und Aufforderung zur Mitwirkung

  • Hallo Forum!

    Aufgrund eines Jobverlustes habe ich am 1.6.2023 Bürgergeld beantragt. Es handelt sich um eine Weiterbewilligung, da ich zuvor schon Bürgergeld/Hartz-IV bezogen hatte.

    Erstmalig habe ich den Antrag online über das Portal des Jobcenters gestellt. Wenige Tage später (6.6.) kam eine Aufforderung zur Mitwirkung: Ich wurde gebeten, einige Unterlagen nachzureichen. Das habe ich umgehend - also noch am selben Tag - via das Online-Portal getan. Alle verlangten Unterlagen liegen seitdem vor. Des Weiteren habe ich die Unterlagen - zur Sicherheit - auch noch postalisch per Einschreiben an das zuständige Jobcenter gesendet.

    Gestern dann lief die Frist der Aufforderung zur Mitwirkung aus und ich habe digital eine Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung bekommen und zwar mit einer neuen Frist, welche Mitte Juli liegt. Erneut werden die Unterlagen, welche ich bereits eingereicht habe, verlangt. Es sind wirklich genau jene Unterlagen, welche ich quasi bereits zwei Mal schon einereicht habe und dies fristgerecht.

    Wenn das Jobcenter nicht reagiert, werde ich aufgrund meiner Bedürftigkeit die nächste Miete nicht zahlen können. Bei den Nebenkosten sieht es ähnlich aus. Aufgrund eines kleinen Dispokredites werde ich wenigstens nicht bald verhungern. Wie soll ich mich verhalten?

    In einem ersten Schritt habe ich das Jobcenter über die Mail-Funktion des Online-Portals darauf hingewiesen, dass die Unterlagen bereits vorliegen und um eine umgehende Bescheidung gebeten. Außerdem habe ich mich an eine Rechtsberatung gewendet.

    Da ich bereits in früheren Zeiträumen Hartz-IV-Empfänger war, weiß ich aus Erfahrung, dass es häufiger vorkommt, dass Jobcenter den Eingang übersendeter Unterlagen leugnen, erneut mit Sanktionen drohen und eine Bescheidung so hinauszögern. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Viele Grüße,

    Baker

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort und den Rat. Ich habe inzwischen Kontakt zum Jobcenter aufgenommen und die Bewilligung digital erhalten.

    Ich konnte nachweisen, dass ich die Unterlagen abgegeben hatte, weil ich über einen Nachweis für das Einschreiben verfügt habe und weil auch die digitale Abgabe über des Jobcenter-Portal nachweisbar ist.

    Allerdings hieß es zunächst, die Unterlagen seien schlicht nicht in meiner Akte, wobei nicht klar war, weshalb. Letztlich hat die Leistungsabteilung aber eingelenkt.

    Grundsätzlich kann ich sagen, dass ich eigentlich - wie geschrieben - mit der persönlichen Abgabe von Unterlagen vor Ort auch gute Erfahrungen gemacht habe. Gleiches gilt aber für die Abgabe von Unterlagen per Einschreiben. Das funktionierte eigentlich auch immer. Mit der digitalen Abgabe habe ich jetzt keine so guten Erfahrungen gemacht. Ähnlich war es in der Vergangenheit mit der Abgabe auf dem normalen Postweg, ohne Einschreiben. Da hat das Jobcenter meist auch so getan, als hätte es die Unterlagen nicht erhalten.

    Ich schaue jetzt mal, ob die Bewilligung okay ist. Ich bin selbständig und in der Bewilligung steht der Satz:

    "Die Raumkosten sind nicht nachgewiesen und das Darlehen wurde für Genossenschaftsanteile aufgenommen und ist somit privat"


    Das Problem ist: Ich habe gar keine Raumkosten angegeben, weil keine anfallen, da ich von zu Hause aus arbeite. Auch habe ich kein Darlehen angegeben, weil ich für die Selbständigkeit keines aufgenommen habe. Und ich habe in meinem Leben noch nie Genossenschaftsanteile besessen und natürlich auch nirgends irgend etwas in der Art behauptet. Der Satz ist also frei erfunden. Und ich habe auch die Antragsunterlagen aufgrund der digitalen Abgabe noch vorliegen, die belegen, dass ich nichts dergleichen angegeben oder behauptet habe.

    Auf der anderen Seite entsteht mir durch den Satz auch erstmal kein Nachteil, denke ich. Ich vermute, es ist irgend ein Rest von einer Bewilligung für einen anderen Antragssteller: In der Bewilligung kommen manche Rechtshinweise, die Standard sind, doppelt vor. Eventuell ist die also zusammenkopiert oder so.

    Viele Grüße,

    Baker

  • Mit der digitalen Abgabe habe ich jetzt keine so guten Erfahrungen gemacht.

    Ich habe mit der digitalen Abgabe nur gute Erfahrungen gemacht. Man bekommt am Ende ein Sendeprotokoll und kann damit nachweisen, welch Dokumente man hochgeladen hat. Ausserdem ist es für eine*n SB ja viel schwieriger, ein Dokument aus der IT wieder rauszubekommen, als das aus Versehen aus dem Briefumschlag in den Schredder rutschen zu lassen.

    Digital ist meiner SB noch kein Dokument aus Versehen abhanden gekommen. Bei persönlicher Abgabe kam das schon ab und zu mal vor. Wahrscheinlich einfach sehr überarbeitet, weli sie sich so sehr für meine Leistungen einsetzt. <3

  • Ich rufe mittlerweile nach jeder digitalen Abgabe an, um zu fragen, ob diese angekommen ist. Gerade warte ich (auch selbstständig und Antrag auf Weiterbewilligung) auf die Bearbeitung meines Widerspruchs (da ich die EKS zu hoch eingeschätzt hatte und daher eine Ablehnung bekommen habe), was wohl bis zu drei Monate dauern kann. Ein Monat ist schon vergangen und meine Bewilligung endet mit diesem Monat ... mal schauen.

    Ich weiß aber, dass das System gerne automatisch Erinnerungen rausschickt, die keinen Sinn ergeben. So habe ich letztens die Aufforderung bekommen, meine abschließende EKS (Februar - Juli) bis 15. Juli einzureichen. Am Telefon wurde das dann aufgeklärt. Da würde ich mir also keine allzu großen Sorgen machen – was ich selbst aber auch bei jedem digitalen/gedruckten Brief tue.

  • Hallo OOdiep,
    hallo honey0305,

    danke für die Antworten/Beiträge.

    Zu den Online-Einreichungen: Klar kann ich dann auch nachweisen, was genau ich eingereicht und angegeben habe. Dazu habe ich früher halt Kopien der Unterlagen gemacht, bevor ich sie versendet habe und das fällt jetzt wohl weg. Allerdings ist es meiner Erfahrung nach immer noch ein Unterschied, ob ich eine Unterlage online einreiche oder diese in die Akte übernommen, also zu Kenntnis genommen und bearbeitet wird. Das jedenfalls hat mir dann die Hotline erklärt, nämlich dass die Unterlagen in der Akte fehlen. Die waren also auch weiterhin zunächst der Ansicht, dass ich gar nichts eingereicht hatte. Dass Unterlagen ignoriert werden und die Abgabe geleugnet wird, kann also weiterhin vorkommen. Daran ändert die Digitalisierung leider wenig. Ich hatte in diese Fall aber eben sogar zwei Belege, weil die Unterlagen nicht nur digital einsehbar waren und das belegbar war, sondern weil ich paralell noch das Ganze per Einschreiben gesandt hatte.

    Zu dem seltsamen Satz in meiner Bewilligung: Hier habe ich jetzt dem Jobcenter per Online-Portal eine formlose, freundliche Nachricht gesendet mit dem Hinweis, dass ich nichts dergleichen angegeben habe und nichts dergleichen der Fall ist. Darauf habe ich allerdings keine Antwort bekommen. Ich vermute sogar, dass diese Passagen in der Bewilligung nicht direkt auf Überarbeitung zurückgehen. Es ist echt nur eine Vermutung, aber ich halte auch den Einsatz künstlicher Intelligenz für möglich. Denn solcherlei Halluzinationen sind dafür typisch und das Jobcenter arbeitet seit Jahren in verschiedenen Bereichen damit. Es ist natürlich aber auch denkbar, dass es einfach ein irgendwie schnell zusammenkopierter Bescheid ist.

    Zu den Erinnerungen: Da hatte ich auch den Eindruck, dass die automatisiert verschickt werden. Da die allerdings Sanktionsandrohungen beinhalten, denke ich, dass man die auf keinen Fall ignorieren darf, auch wenn eigentlich klar ist, dass sie Unsinn beinhalten und Unterlagen längst eingereicht sind. Denn wie in meinem Fall ja auch wird das Jobcenter die eingereichten Unterlagen dann ignorieren und die Vorlage leugnen.

    Ansonsten: Dass ich die EKS höher eingeschätzt habe, als es später der Fall war, ist mir auch schon passiert. Und auch schon, dass ich weniger prognostiziert hatte, als dann der Fall war. Dass ich allerdings von viel zu hohen Einnahmen ausgegangen bin und die Bewilligung daher abgelehnt wurde, hatte ich noch nicht.

    Was ich allerdings schon erlebt habe, ist, dass das Jobcenter Unterlagen aus der Zukunft will: Also, dass ich zum Beispiel komplett alle Kontoauszüge für Monat X einreichen soll, und dass mit einer Deadline zur Mitte von Monat X, oder halt sanktionert werden soll.

    Lieben Gruß,

    Baker

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Es ist echt nur eine Vermutung, aber ich halte auch den Einsatz künstlicher Intelligenz für möglich. Denn solcherlei Halluzinationen sind dafür typisch und das Jobcenter arbeitet seit Jahren in verschiedenen Bereichen damit.

    Falsch! Vermutungen sollten hier unterbleiben. Es ist auch nichts typisch

    für Jobcenter, genauso wie nichts typisch für Leistungsberechtigte. ;)

    Gruß

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