Krankengeld bei Wohngemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

  • Hallo, vielleicht weiß jemand, ob in einer protokollierten Haushaltsgemeinschaft /WG Krankengeld auf Hartz IV angerechnet werden darf, obwohl beide Bewohner nicht verwandt oder verschwägert sind? Einer bezieht Hartz IV, der andere hat gar kein Einkommen, Krankengeld wegen schwerer Krankheit. A bekommt deshalb weniger Leistungen, da von Mitbewohner B das Krankengeld angerechnet wird. Laut Auskunft Hotline Rechtsberatung ALG II ist das rechtswidrig.

    B hat außer Krankengeld kein Einkommen. A durch die Anrechnung nicht einmal den zustehenden Regelsatz.

    Vielleicht kennt sich hier jemand aus?

    Vielen Dank für die Info 🙏

  • Wenn das Einkommen der anderen Person tatsächlich angerechnet wird, geht das Jobcenter offenbar nicht von einer Wohngemeinschaft, sondern von einer Bedarfsgemeinschaft aus.

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