Erstausstattung Waschmaschine mit Gutschein jetzt defekt

  • Hallo,

    im Rahmen der Erstausstattung gab es Gutscheine, u.a. für eine Waschmaschine.

    Zu dem Preis gab es keine neuen Maschinen, lediglich gebrauchte die dann auch gekauft wurde bei einem Händler mit gebrauchten Maschinen.

    Die Maschine zeigte bereits nach kurzer Zeit einen Schaden und der Händler verweigert die Gewährleistung.

    Er wurde aufgefordert die Maschine zu reparieren oder aber dann Rücktritt und Rückzahlung des Kaufpreises.

    Die Reparatur verweigert er und die Rückzahlung auch, da er angibt sich damit strafbar zu machen, da durch das Jobcenter bezahlt und auf dem Gutschein dick steht: bei Rückgabe/Widerruf ist keine Rückzahlung an den Kunden vorzunehmen.

    Jetzt habe ich keine Waschmaschine eine neue/nochmal wird durch das JC nicht bewilligt und der Händler glaubt er wäre fein raus....jemand eine Idee was ich jetzt tun kann?

    Gruß

    Sandy

  • es geht darum das im Fall einer weiteren -Weigerung der Reparatur ich den Händler verklagen müsste auf Rückabwicklung.

    Da ich mit Gutschein vom JC bezahlt habe in dem steht das bei Rückgabe/widerruf nicht an mich ausgezahlt werden darf müsste ich ja klagen und Rückzahlung an den JC erstreiten....die werden aber keine neue Waschmaschine bewilligen....so das ich dann immer noch ohne Waschmaschine da stehe und die Erstausstattung dann ja quasi "nicht erfolgte".

  • Du hast einen Denkfehler: Ob du nun ein Gutschein von der Oma hattest, vom Arbeitgeber oder eben vom Jobcenter, ist vollkommen egal. Du warst der Kunde und hast den Gewährleistungsanspruch inne.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!