Sozialbauwohnung mit WBS - Kosten der Unterkunft unangemessen

  • Ich habe eine kleine Sozialbauwohnung mit WBS sie kostet warm 461.00 euro leider bin ich damit 20 euro über die Angemessenheitsgrenze. Als ich die Wohnung mit Zustimmung vom Jobcenter angemietet habe war diese noch angemessen. 14 Tage später leider nicht mehr,da der Kreis die Mieten neu berechnet und abgesenkt hat. Muss das Jobcenter trotzdem die nebenkostennachzahlung übernehmen? Oder unter den Umständen sogar die komplette Miete?

    LG Grüße :search

  • Hallo Tamara,nein ich glaube sowas habe ich nie bekommen. Es ist jetzt auch fast 3 Jahre her. Ich wurde ja zum jobcenter bestellt und da sagte man mir das ab jetzt meine Miete unangemessen ist und ich entweder den Mietvertrag rückgängig machen soll oder eben ein Teil der Miete selbst bezahlen muss. Rückgängig ging natürlich nicht,denn es gab keinen günstigeren Wohnraum. Hätte der Kreis nicht genau zu dem Zeitpunkt die Mieten für Hartz4 bezieher gesenkt,wäre sie ja auch nicht unangemessen gewesen. Ich hatte hier die beiden Gesellshaften nochmal angefragt,das sind beides Sozialbau Gesellschaften und die meinten es gibt keine so niedrigen Mieten.

    Aber ist es denn nicht so das eine Wohnung mit WBS überhaupt nicht unangemessen sein kann,weil ich ja alle Kriterien erfüllt habe und diese Wohnungen doch eben für sozialschwache Menschen sind. Es gibt doch auch jetzt das Urteil aus Berlin

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