Vermögensverschiebung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,

    Eine Person der Gemeinschaft hat kaum Vermögen, die andere Person mehr als den Freibetrag für eine Person. Insgesamt liegt das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft jedoch unterhalb der Grenze zum erheblichen Vermögen.

    Ist es möglich, in einer (ehelichen) Bedarfsgemeinschaft Geld auf das Konto der anderen Person zu überweisen? Konkret so aufzuteilen, dass das Vermögen ausgewogen auf beide Personen verteilt ist? Oder handelt es sich dann um eine Schenkung, die anzugeben ist und ggf. den Anspruch mindert?

    Viele Grüße und Danke

    Lelio

  • Hallo!

    Gruß

  • Hallo,

    Danke für deine Antwort.

    Der Passus ist mir bekannt. Ich frage mich nur, ob diese Verschiebung innerhalb des Bewilligungszeitraum möglich ist (was ich vergessen habe zu erwähnen), weil zumindest steuerrechtlich eine Schenkung vorliegt (wenn auch hier ohne Bedeutung, weil der Freibetrag von 500.000€ bei weitem unterschritten ist), oder ob es gänzlich irrelevant ist, wem das Geld innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zugeordnet ist. Zumindest ist in der entsprechenden Anlage bei Antragstellung anzugeben, wem das Konto gehört.

    Grüße

    Lelio

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