Bürgergeld Rückforderung und Plötzlich offene Forderungen

  • Hallo,

    mein Partner und ich haben gestern diese Forderungen vom Amt bekommen und meine Frage dazu lautet: Können sie das Geld nach Jahren immernoch zurückverlangen? Verjähren solche Forderungen nicht auch mal? Wir haben immer alle Änderungen sofort angegeben und somit hat das JC den Fehler gemacht. Die Abrechnungen habe ich zum ersten Mal gesehen, es kam bisher nie eine Zahlungsaufforderung. Die mit den 83€ kann ich nachvollziehen, die hat mein Partner abbezahlt, irgendwann (bestimmt schon über ein Jahr her) hat er jedoch mal gefragt wie viel denn noch offen ist, darauf kam auch nach mehrfacher Nachfrage keine Antwort also hat er nicht mehr weitergezahlt. Er wollte dem Jobcenter schließlich auch nicht zu viel zahlen.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • Mit Durchsetzungsbescheid verjähren solche Forderungen nach 30 Jahren, ohne Durchsetzungsbescheid nach 4 Jahren. Die Verjährung beginnt in dem Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem die Bescheide unanfechtbar geworden sind. Bei denen aus 2019 also in 2020 und endet mit Ablauf des Jahres 2023. Bisher ist also noch nichts verjährt. Abgesehen davon, dass hier auch niemand weiß, welche verjährungshemmenden Maßnahmen die Behörde zwischendurch unternommen hat oder wie die Zahlung auf mindestens eine der Forderungen als verjährungshemmend anzusehen ist.

    Verjährung ist kein Grund. Und "wir haben immer alles angegeben, Fehler der Behörde", das hättest du in einem Widerspruch gegen die Bescheide aus 2019 und 2021 angeben können. Aber nicht, nachdem die Bescheide anscheinend zwischenzeitlich bestandskräftig geworden sind. Das ist jetzt bereits die Vollstreckung der Forderungen!

  • Danke für die Antwort!

    Ja das habe ich mir schon gedacht.

    hättest du in einem Widerspruch gegen die Bescheide aus 2019 und 2021 angeben können

    Das Problem ist, dass ich keine Bescheide 2019 und 2021 bekommen habe. Das sind dieersten die ich bekommen habe.

  • Wenn schon was abbezahlt wurde

    Die mit den 83€ kann ich nachvollziehen, die hat mein Partner abbezahlt, irgendwann (bestimmt schon über ein Jahr her)

    dann muss es damals auch Bescheide gegeben haben. Gar nichts erhalten zu haben, kann also nicht stimmen.

  • Es gibt überhaupt keinen Bescheid über 83 Euro. Das ist die Restforderung aus einem der dort aufgeführten Bescheide. Sorry, du klingst jetzt echt nicht sehr glaubwürdig mit solchen Behauptungen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!