Bürgergeld Antrag - Im Elternhaus wohnen - Haushaltsgemeinschaft und Fragen

  • Hallo zusammen ich bräuchte mal ein bisschen Hilfe.

    Zu mir ledig Mitte 30 vor kurzem von Freudin getrennt um nicht auf der Strasse zu landen.Dann bei den Eltern wieder eingezogen die das zwar ne zeitlang dulden, aber mich auf keinen Fall finanziell unterstützen werden da das Verhältsnis sehr angespannt ist.

    Was ich weiss ist, dass ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde.

    Im Bürgergeldantrag soll ich im Haushalt lebende Personen eintragen wozu?

    Wo kann man Hilfe bekommen um nicht nachher beim falsch gesetzten Kreuz mal wieder der Dumme zu sein.

    Ich hatte gelesen man soll schreiben man wohnt zwar mietfrei wieder bei den Eltern aber bekommt keine finanzielle Unterstützung.

    Dann hatte ich was von Haushaltsgemeinschaft gelesen?

    Kann ich ausziehen? weil ich möchte hier wirklich nicht länger wohnen als nötig...

    Ganz ehrlich mir ist das alles viel zu kompliziert und ich weiss beim besten Willen auch nicht wo ich was anzukreuzen habe.

    Habe weder studiert noch habe ich eine Ausbildung als ,,Rechtsverdreher" ich möchte einfach nur das Bürgergeld.

    MfG

    Redsocks

  • Es gibt doch bestimmt Beratungsstellen vor Ort, Caritas o. ä.? Ansonsten kannst du deine derzeitige Situation unabhängig vom Antrag doch auch in einem gesonderten Schreiben schildern. Dass du derzeit nur Gast bei deinen Eltern bist und schnellstens eine eigene Wohnung suchst oder so ähnlich.

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