Kündigung - Kinderbetreuung - Anhörung Ersatzanspruch sozialwidriges Verhalten

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    Im Januar ist mein zweites Kind geboren, leider mussten sich die Kindesmutter (auch vom ersten Kind) und ich uns Ende Dezember trennen und ich bin ausgezogen. Bis dahin hatte ich zu jenem Zeitpunkt von ihrem Einkommen (Bafög) gelebt, zudem hatte ich einen 520-Euro-Job. Diesen hatte ich Mitte Dezember gekündigt um ab Januar genügend Zeit zu haben für die Kinderbetreuung.

    Habe dann Anfang Januar einen Antrag auf Bürgergeld gestellt, dieser wurde dann Anfang Februar bewilligt. Kurz darauf kam dann ein Anhörungsbogen zur Geltendmachung eines Ersatzanspruchs bei sozialwidrigem Verhaltens in Haus geflattert. Ich hätte meine Hilfebedürftigkeit möglicherweise vorsätzlich oder grob fahrlässig sowie ohne wichtigen Grund herbeigeführt, da die Kündigung wegen Kindesbetreuung erfolgte, die Kinder aber bei der Mutter leben und dort betreut werden.

    Tatsächlich leben die Kinder bei der Mutter, tagsüber betreue ich aber vor allem unsere ältere Tochter (18 Monate) vollwertig, wodurch ich keine Zeit hätte für eine Berufsausübung. Auch bei der Betreuung des Neugeborenen helfe ich mit wo ich nur kann, zumal meine Ex-Partnerin in Vollzeit studiert.

    Was meint ihr, reicht das dem Jobcenter als Begründung? Oder muss ich die Leistungen zurückzuzahlen? Wie stehen meine Chancen?

  • Ich fürchte, das wird nicht reichen. Es wäre anders, wenn ein Kind tatsächlich bei dir leben würde. Aber eine Pflicht, zugunsten der Exfreundin die Arbeit aufzugeben, damit die studieren kann, gibt es nicht.

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