Bürgergeld Weiterbewilligung - geliehen - vorgestreckt und Kontoauszug

  • Hallo liebe Community. Ich bin neu hier und auch was das Thema Bürgergeld/Arbeitslosigkeit angeht.

    Ich beziehe momentan Bürgergeld.

    Ich habe nun eine Frage. Und zwar habe ich einer Person Geld geliehen, genauer gesagt habe ich für diese Person etwas gekauft (online) weil sie kein Onlinebanking hat. Nun habe ich das Geld zurück bekommen.
    Da ich nun bald wieder Kontoauszüge vorlegen muss weil ich einen Weiterbewilligungsantrag einreichen werde, wollte ich fragen ob diesbezüglich noch auf etwas achten muss?

    Grüße

  • Okay, das dachte ich mir schon. Das dürfte etwas tricky werden. Um mal präziser zu sein:

    Ich habe meiner Mutter eine Jacke mal fix eines Abends bezahlt, die sie sich bestellt hatte, da es mit Online Banking wesentlich einfacher war. Das Geld habe ich allerdings wie oben beschrieben nur vorgestreckt. Diese hat 144 Euro gekostet. Nun habe ich den Betrag, also die 144 Euro von ihr wieder erhalten.

    Ich hatte mir überlegt bei den beigefügten Kontoauszügen für den Weiterbewilligungsantrag die Ab- und Zubuchungen zu markieren und eventuell noch einen 3- Zeiler beizufügen, damit ersichtlich wird worum es sich handelt...

  • Warum ist das tricky? Eigentlich ist das doch das Szenario, das ich beschrieben habe, nur, dass 120 Euro in Wirklichkeit 144 Euro sind. Du hast für 144 Euro eingekauft, es gibt eine Rechnung und du bekommst diese 144 Euro erstattet.

    Ob das Jobcenter dir glaubt und es nicht für ein Geschenk deiner Mutter an dich hält ("Bestell dir die Jacke, ich gebe dir dann das Geld."), kann eh niemand voraussagen.

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