Heizkosten bei Ofenheizung

  • Hallo und fröstelnde Grüße,

    hoffentlich kann mir jemand hier einen guten Rat geben. Folgendes Problem:

    In meinem Bewilligungsbescheid wurde mir mitgeteilt, dass meine Kosten der Unterkunft zu hoch sind und zudem eine Art Mischberechnung von Miete und Heizung stattfand. Meine angemessenen Heizosten wären 139,83 Euro, waren zum Zeitpunkt des Antrags aber sogar weniger. Da ich eine Ofenheizung mit Holz und Kohle betreibe, kann man die im Voraus eh immer nur schätzen, angegeben hatte ich also im Vergleich zum Vorjahr beim Antrag im Herbst erst mal das Doppelte (ca 120 Euro). Aber: Meine Miete ist zu hoch, daher wird das im Rahmen einer "Gesamtangemessenheitsgrenze" zusammengerechnet, wo dann also auch geringe Heizkosten eine höhere Miete auffangen und umgekehrt. Bei mir wären das inkl NK insgesamt 528,38 Euro (was sowieso für kaum eine Wohnung reicht bei den aktuellen Preisen hier). Meine Gesamtmiete ohne Heizkosten (weil ich das laut Mietvertrag ja selber kaufen muss) liegt bei 550 Euro. Ich bekomme also quasi sowieso schon nicht irgendwelche Heizkosten bezahlt, wenn man das mal so betrachtet.

    Jetzt ist es ja leider so, dass aufgrund der astronomischen Preise für Holz und Kohle diese Schätzung für meine Heizkosten eh nicht mehr stimmen würde und meine tatsächlichen Kosten aktuell total in die Höhe steigen. Ich habe zu Beginn des Monats Brennmaterial eingekauft und fast 150 Euro ausgegeben, komme aber selbst damit nicht hin bei diesen Temperaturen. Ich habe jetzt vor, eine Art Sonderantrag zu stellen für eine Anhebung meiner bewilligten Heizkosten aufgrund der Preise.

    In meinem Bewilligungsbescheid steht bei den Heizkosten wörtlich:

    "Hiernach gelten Ihre Heizkosten als angemessen, wenn sie einen Wert von 139,83 Euro nicht überschreiten. Überschreiten Ihre Kosten diesen Wert, so wird widerlegbar vermutet, dass sie unangemessen hoch sind. Dann obliegt es Ihnen vorzubringen, warum Ihre Aufwendungen für die Heizung zwar über dem Grenzwert liegen, aber gleichwohl noch als angemessen anzusehen sind."

    Meine Frage an Euch: Wie genau stelle ich solch einen Antrag möglichst "sicher"? Was muss da drin stehen, wie formuliere ich das genau und welche Nachweise muss ich dafür bringen? Genügt eine Online Recherche zu den Preisen, müssen es Kassenbons sein, muss ich da irgendwas vergleichen? Gibt es bereits Rechtsprechung und passende Urteile dazu?

    Danke schon mal!

  • Du hast doch sicherlich noch Rechnungen der letzten Jahre, was da so ein Zentner Kohle gekostet hat. Und was es heute kostet, dafür kannst du Angebote einholen. Das JC sollte dann nicht nach dem Preis, sondern dem Verbrauch rechnen, denn der bleibt im Durchschnitt ja gleich. Also z. B. pro Heizsaison (sorry, ich kenne mich mit solchen Brennstoffen nicht aus) braucht man 50 Zentner. Ob die dann 3 Euro der Zentner kosten oder 30 Euro, dafür kannst du ja nichts. Aber 50 Zentner brauchen tust du trotzdem.

  • Das Material kaufe ich immer im Einzelhandel und wohne auch erst seit letztem Jahr hier. Rechnungen habe ich dazu keine. Aber meine Angaben habe ich im Herbst ja im Antrag entsprechend gemacht. Auf die Idee, dass ich jetzt nachweisen müsste, wie viel ich überhaupt verbrauche, kam ich gar nicht. Aber meine Kassenbons vom Monatsbeginn habe ich noch und kann daran sehen, dass es nicht reicht. Ausrechnen kann ich das natürlich.

    Es ging mir bei meiner Frage aber eher um die Formulierung und was in dem Brief stehen muss, muss ich da was beachten? Oder schreibe ich einfach, wie es ist? Man hat ja immer Sorge, dass man irgendwas damit auslöst oder dass die einem einen Strick drehen könnten. Schlimm, dass man sich drei mal hin und her überlegt, wie man vorsichtig beschreibt, dass man nicht einfrieren will im Winter.

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