ALG II und Unterhaltsprobleme mit Ex

  • Ich habe leider schon wieder eine bzw.mehrere Fragen und hoffe, in diesem Forum

    richtig zu sein.Leider muss ich etwas weiter ausholen....:

    Folgender Fall:Ich lebe mit meiner nun fast dreizehn Jahre alten Tochter seit zehn

    Jahren vom Kindsvater (geschieden) getrennt und seitdem besteht auch (leider/

    zum Glück aus mehreren Gründen kein Kontakt).Persönliche Kontaktdaten/Adresse

    habe ich seit Jahren nicht (bis auf seine Telefonnummer).

    Da er von Anfang an keinen Unterhalt zahlte, bezog ich bis vor kurzem Unterhaltsvorschuss.

    Da dieser seit sie zwölf Jahre alt geworden ist ,weg fällt,stockt das Jobcenter den

    fehlenden Betrag auf (und wird sich das schon von ihm wiederholen).

    In all den Jahren gab es zwar immer mal wieder (über die Unterhaltsvorschusskasse),

    die Info,er wäre gewillt zu zahlen,was er (mittlerweile kenne ich das "Spielchen") jedoch

    nur äusserte,um mir Probleme zu machen,da er es auf anderem Weg nicht schaffte.

    Denn: Ankündigung, dass Unterhalt gezahlt wird=Einstellung UHVS.....und dadurch,dass

    er dann meist nicht,dann doch mal fünfzig Euro, obwohl mehr oder komplett angekündigt

    Unterhalt zahlte,rechnete das Jobcenter das natürlich an.Zum Glück erkannten die Mitarbeiter

    der Unterhgaltsvorschussstelle das irgendwann und zahlten bis meine Tochter zwölf Jahre alt wurde unterbrechungslos weiter und klärten das weitere (anscheinend) mit ihm.

    Pünktlich zu Weihnachten gehts nun wieder los und wenns kommt,dann alles auf einmal:

    Nach langem meldete "Er" sich wieder (nacht per Telefon,was mich hätte aufmerken lassen müssen) mit der Ankündigung,dass er meiner/unserer Tochter gern etwas zu Weihnachten

    zu den Geschenken dazugeben würde (jajaja,ich ärgere mich am meisten über meine Blödheit)

    und ob es okay wäre,wenn er dafür fünfzig Euro überweisen würde,weshalb ich (nochmal ja

    wie blöd) ihm meine Kontonummer mitteilte.

    Dann dachte ich nicht weiter nach bis eben.....:Am Kontoauszugdrucker sah ich ein unerwartete Überweisung bzw eine Gutschrift von 300 Euro (vom Kindsvater offiziell überwiesen mit dem Hinweis UNTERHALT DEZEMBER UND JANUAR).

    so viel zu den Fakten,nun meine Fragen: Ich muss,um mich vor weiteren seiner Machenschaften mit meinem Kind absichern und schützen zu können,das doch dem Jobcenter mitteilen,oder?

    Wie kann ich es anstellen,dass ich regelmässig diesen betrag des Kindesunterhalts/Unterhaltsvorschusses=die Differenz zuverlässig monatlich erhalte?

    Da ich zu hundert pro weiss,dass von ihm schon aus Schikane ohne an "das kind " zu denken,niemals regelmässig Unterhalt kommen würde,wäre es mir natürlich am liebsten wie zu Zeiten des UHVS, der feste Betrag vom JC angerechnet wurde und die Unterhaltsvorschussstelle vom Jugendamt sich das von ihm zurückholte.????

    Zweite Frage:Kann ich einen von ihm offiziellen erstmal gemachten Dauerauftrag an/auf mein Konto bei meiner Sparkasse sperren lassen (also andersrum nicht Abbuchung, sondern Guthabenüberweisung)?

    Das angebliche Weihnachtsgeschenk ist nun von ihm als laufender Kindesunterhalt deklariert worden.....Durch andere laufende (Nach-)-Zahlungen wie Strom etc aber gleich wieder vom

    konto runter gewesen.Rein rechtlich habe ich ja nun eine Überzahlung....Kann ich diese beim jobcenter in fünfEuro-raten abzahlen?Wie verfahre ich aktuell,denn abwarten,was vom JC

    kommt, das ist für mich definitiv KEINE Option,denn ich habe nichts falsches getan!!!Und wie

    kann ich mich künftig davor schützen? Klar kann und werde ich meine monatlichen Kontoauszüge dem JC zukommen lassen,aber die fehlende Differenz bei zu geringen oder wie zu erwarten ausbleibenden Unterhaltszahlungen fehlt mir bis zum einreichen und Bearbeitungszeit...

    (unabhängig davon finde ich es krass,dass er trotz Unterhaltszahlungsverpflichtung damit

    durch kommt, zumal er offiziell/INoffiziell,aber nicht nachweisbar,da trotz Beweisen und

    Hinweisen weder Gericht noch sonstige Stellen dem nachgingen,dass "er" (wie angeblich in

    der Gastronomie üblich) nur den Mindestlohn minimal angemeldet auf Karte verdient und den

    Rest schwarz. Ich möchte keinen Stress mit dem Jbcenter und oder ihm und oder sonst wem,sondern "nur" feste regelmässige Beträge,mit welchen ich rechnen kann um monatlich

    den Lebensunterhalt meiner Tochter und mir abzusichern!

    Sorry für den langen text nund danke fürs Lesen und die Tips im voraus!!

  • das doch dem Jobcenter mitteilen,oder?

    Natürlich, das ist ja Einkommen.

    Wie kann ich es anstellen,dass ich regelmässig diesen betrag des Kindesunterhalts/Unterhaltsvorschusses=die Differenz zuverlässig monatlich erhalte?

    Ohne einen Unterhaltstitel: gar nicht.

    Wie kann ich es anstellen,dass ich regelmässig diesen betrag des Kindesunterhalts/Unterhaltsvorschusses=die Differenz zuverlässig monatlich erhalte?

    Das ist aber nunmal nicht mehr möglich. Bzw. nur möglich, wenn das Kind nicht hilfebedürftig wäre, denn dann gibt es UVG bis 18.

    Kann ich einen von ihm offiziellen erstmal gemachten Dauerauftrag an/auf mein Konto bei meiner Sparkasse sperren lassen (also andersrum nicht Abbuchung, sondern Guthabenüberweisung)?

    Nein. Außerdem würde das zu noch mehr Problemen mit dem Jobcenter führen, wenn du vorrangiges Einkommen zurück weist.

    Kann ich diese beim jobcenter in fünfEuro-raten abzahlen?

    Der Normalfall ist ein Einbehalt in Höhe von 10% des jeweiligen Regelsatzes.

    Wie verfahre ich aktuell,denn abwarten,was vom JC

    kommt, das ist für mich definitiv KEINE Option,denn ich habe nichts falsches getan!!!

    Was willst du denn sonst machen? Den Eingang des Geldes mitteilen und abwarten.

    Und wie kann ich mich künftig davor schützen?

    Du hättest schon längst was machen müssen. Z. B. einen Unterhaltstitel erwirken und bei Nichtzahlung pfänden oder ihn wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht anzeigen.

    Momentan kann ich dir nur raten, dich an die Beistandschaft des Jugendamtes zu wenden,

    was du trotz eingeschränkter Aktivlegitimation (die liegt nämlich gem.

    § 33 SGB II - Übergang von Ansprüchen beim Jobcenter) machen kannst.

    unabhängig davon finde ich es krass,dass er trotz Unterhaltszahlungsverpflichtung damit

    durch kommt, zumal er offiziell/INoffiziell,aber nicht nachweisbar,da trotz Beweisen und

    Hinweisen weder Gericht noch sonstige Stellen dem nachgingen,dass "er" (wie angeblich in

    der Gastronomie üblich) nur den Mindestlohn minimal angemeldet auf Karte verdient und den

    Rest schwarz.

    Wenn das Familiengericht nichts gemacht hat, dann hast du keine Beweise für deine Behauptung der Schwarzarbeit erbracht. Im zivilrechtlichen Verfahren gilt der Beibringungsgrundsatz. Nicht das Gericht muss ermitteln, sondern die Parteien müssen beweisen.

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